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wissen wollen: so weisen Wir saͤmtliche Ge-
neral-Kreis-Kommissariate, so wie die Stadt-
Kommissariate zu Rürnberg und Augsburg
hiemit ausdrücklich zur Beobachtung dersel-
ben an.
München den 4. Mai 1871.
Max Joseoh.
Graf von Montgelas.
Auf kdniglichen allerhdchsten Befehl
der General-Sekretär
F. Kobell.
Bekanntmachungen.
(Die bei den Landgerichten Werdenfels und
Zell erledigten Advokaten-Stellen betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Da mit allerhöchstem Reseripte vom 10.
des vorigen Monats befohlen wurde, daß
bei den königlichen Landgerichten Werden-
fels und Zell am Ziller die Rechesanwalts-
Sitellen besezer werden sollen, so werden in
Folge eines weitern allerhöchsten Auftrages
vom 236. April l. J. alle jene Individuen=
welche die Verleihung einer solchen Advoka-
ten-Stelle bei einem oder dem andern der er-
wähnten zwei Landgerichte nachzusuchen geson-
nen sind, und hiezu sich geeigenschaftet halten,
hiemit aufgefodert, ihre diesfälligen Gesuche
mit den nöthigen Zeugnissen belegt, binnen
14 Tagen bei dem königlichen geheimen Ju-
stizMinisterium in München einzureichen.
Innsbruck den 3. Mai 1871.
Königliches Appellationsgericht
des Innkreises.
Freiherr von Welden, Präsident.
von Franzin.
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(Die diesjährige Konkurs-Prüfung der Pfarr-
Kandidaten des Mainkreises betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Nach einem allerhöchsten Reseripte vom
20. dieses Monats soll Vie verordnungems-
bige Pfarr-Konkurs-Prüfung für den Main-
Kreis in der Stadr Bamberg vorgenommen
werden.
Diese Prüfung wird am 22. Juli die-
ses Jahrs ihren Anfang nehmen. Die in
dem Mainkreise in der Seelsorge stehenden
Pfarr-Kandidaten haben daher an diesem
Tage bei der Prüfungs-Kommisstion alldort
zu erscheinen, sich aber vorher über ihre Qua-
lifikation nach der allerhöchsten Verordnung
vom zo. Dezember #80 mit den erforder-
lichen Attesten auszuweisen und solche vier-
zehen Tage vor der Prüfung an das
unterzeichnete königliche General-Kreis-Kom-
missariat einzuliefern. Da Seine königliche
Majestät auch den Klostergeistlichen aller-
gnädigst gestattet haben, nach bestandener
Prüfung sich um Dfarrstellen zu melden; so
erwartet die unterzeichnete Stelle, besonders
von den pensionirten Geistlichen der vorma-
ligen Abteien, daß diejenigen, welche hin-
längliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu Pfarr-
stellen besizen, sich bei der bevorstehenden
Konkurs-Prüfung einfinden werden.
Baireuth den 29. April 13.1.
Königliches General-Kommissariat
des Main-Kreises.
Graf von Thürhelm.
Friedmann.