Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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wissen  wollen:  so  weisen  Wir  saͤmtliche  General-Kreis-Kommissariate,
  so  wie  die  Stadt-Kommissariate
  zu  Rürnberg  und  Augsburg
hiemit  ausdrücklich  zur  Beobachtung  derselben
  an.
München  den  4.  Mai  1871.
Max  Joseoh.
Graf  von  Montgelas.

Auf  kdniglichen  allerhdchsten  Befehl
der  General-Sekretär

F.  Kobell.

Bekanntmachungen.

(Die  bei  den  Landgerichten  Werdenfels  und
Zell  erledigten  Advokaten-Stellen  betreffend.)
Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.
Da  mit  allerhöchstem  Reseripte  vom  10.
des  vorigen  Monats  befohlen  wurde,  daß
bei  den  königlichen  Landgerichten  Werdenfels
  und  Zell  am  Ziller  die  Rechesanwalts-Sitellen
  besezer  werden  sollen,  so  werden  in
Folge  eines  weitern  allerhöchsten  Auftrages
vom  236.  April  l.  J.  alle  jene  Individuenwelche
  die  Verleihung  einer  solchen  Advokaten-Stelle
  bei  einem  oder  dem  andern  der  erwähnten
  zwei  Landgerichte  nachzusuchen  gesonnen
  sind,  und  hiezu  sich  geeigenschaftet  halten,
hiemit  aufgefodert,  ihre  diesfälligen  Gesuche
mit  den  nöthigen  Zeugnissen  belegt,  binnen
14  Tagen  bei  dem  königlichen  geheimen  JustizMinisterium

  in  München  einzureichen.

Innsbruck  den  3.  Mai  1871.
Königliches  Appellationsgericht
des  Innkreises.
Freiherr  von  Welden,  Präsident.
von  Franzin.

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(Die  diesjährige  Konkurs-Prüfung  der  Pfarr-Kandidaten
  des  Mainkreises  betreffend.)

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Nach  einem  allerhöchsten  Reseripte  vom
20.  dieses  Monats  soll  Vie  verordnungemsbige
  Pfarr-Konkurs-Prüfung  für  den  Main-Kreis
  in  der  Stadr  Bamberg  vorgenommen
werden.

Diese  Prüfung  wird  am  22.  Juli  dieses
  Jahrs  ihren  Anfang  nehmen.  Die  in
dem  Mainkreise  in  der  Seelsorge  stehenden
Pfarr-Kandidaten  haben  daher  an  diesem
Tage  bei  der  Prüfungs-Kommisstion  alldort
zu  erscheinen,  sich  aber  vorher  über  ihre  Qualifikation
  nach  der  allerhöchsten  Verordnung
vom  zo.  Dezember  #80  mit  den  erforderlichen
  Attesten  auszuweisen  und  solche  vierzehen
  Tage  vor  der  Prüfung  an  das
unterzeichnete  königliche  General-Kreis-Kommissariat
  einzuliefern.  Da  Seine  königliche
Majestät  auch  den  Klostergeistlichen  allergnädigst
  gestattet  haben,  nach  bestandener
Prüfung  sich  um  Dfarrstellen  zu  melden;  so
erwartet  die  unterzeichnete  Stelle,  besonders
von  den  pensionirten  Geistlichen  der  vormaligen
  Abteien,  daß  diejenigen,  welche  hinlängliche
  Kenntnisse  und  Fähigkeiten  zu  Pfarrstellen
  besizen,  sich  bei  der  bevorstehenden
Konkurs-Prüfung  einfinden  werden.

Baireuth  den  29.  April  13.1.
Königliches  General-Kommissariat

des  Main-Kreises.
Graf  von  Thürhelm.
Friedmann.