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züge aus dem Gemeinde-Kirchen= und
Sciftungsvermögen begriffen wissen, und
erklren die bisherigen polizeilichen Geschäfte,
für welche diese Emolumente bewilliger wa-
ren, als Amtsgeschäfte, bei denen der Be-
zug der Diäten nur in den durch das Re-
gulatio vom o. Mai v. Je. bestimmten
Fällen statt findet.
In gleicher Art sollen die üblichen Samm-
lungen der Gerichtsdiener aufgehoben, und
der hier einschlägige V. ro. der Verordnung
vom 2:4. März 1302 durch die Intelligenz-
Blétter in den Salzburgischen Gebietsthei-
len zur allgemeinen Wissenschaft sffentlich
bekannt gemacht werden.
Schließlich behalten Wir Uns vor, die-
jenigen bisherigen Amts = eder Pflege-Schrei-
ber, welche in Pension fallen, den Land-
gerichten und Rentämtern, gegen verhült-
nißmäßigen Abzug an dem Aversum für die
Schreiber, zuzutheilen.
VI.
Unste Hofkommission zu Salzburg er-
hält den allergnädigsten Auftrag, diese Unfre
Entschließungen unverzüglich in Vollzug zu
bringen, die bisherigen Pflege= und Land-
gerichte aufzulbsen, die neuen Behörden mit-
telst ordnungsmäßiger Erdradition und Ein-
weisung in Aktivität zu sezen, und wie al-
les dieses geschehen, allerunterthänigst anzu-
zeigen.
Unste Hofkommission wird übrigens, was
ihre Anfrage über die Ercradition der sone-
nannten Urbars-Notlbcher beteift, auf die
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in Unsern aͤltern Staaten deßfalls bestehen-
de Normen lediglich verwiesen.
München den 0. Jänner 1871.
Mar Joseoh.
Graf von Montgelas.
Auf kdniglichen allerhbchsten Befehl
der General-Sekretär
5. Kobell.
(Die Erledigung der Pfarrei Heldmannsberg
und Fürnrieth betrefeend.)
Im Namen Seiner Masestät des Königs.
Die Pfarrei Heldmannsberg und
Fürnrieth, im königlichen Landgerichte
Sulzbach, ist durch die Beförderung des
Pfarrers Joseph Schmidt (R. B. 1810.
S. 1128) erlediget worden; in beiden Orten
wechseln die Gottesdienste nach den Sonntägen.
Die Bevölkerung bestehet in 170 See-
len. Die Einkünfte sind bestimmt und be-
tragen an Geld und Naturalien, einschlüf-
sig der Stol zu 8 fl. 20 kr., jaͤhrlich 565
fl. 51 kr.
Damit sind keine Reallasten verbunden.
Regensburg den 31. Dezember 1810.
Königliches General-Kommissariat
des Regen-Kreises.
Graf zu Lodron.
Resch.
(Die Erledigung der Pfarrei Pürthen be-
treffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Duech Versetzung des PriesterS Ambros
März, (R. B. 1810. S. 771) Pfarrers von
Purthen it diese organstirte Pfarrei erle-
ditet worden.