Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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züge aus dem Gemeinde-Kirchen= und 
Sciftungsvermögen begriffen wissen, und 
erklren die bisherigen polizeilichen Geschäfte, 
für welche diese Emolumente bewilliger wa- 
ren, als Amtsgeschäfte, bei denen der Be- 
zug der Diäten nur in den durch das Re- 
gulatio vom o. Mai v. Je. bestimmten 
Fällen statt findet. 
In gleicher Art sollen die üblichen Samm- 
lungen der Gerichtsdiener aufgehoben, und 
der hier einschlägige V. ro. der Verordnung 
vom 2:4. März 1302 durch die Intelligenz- 
Blétter in den Salzburgischen Gebietsthei- 
len zur allgemeinen Wissenschaft sffentlich 
bekannt gemacht werden. 
Schließlich behalten Wir Uns vor, die- 
jenigen bisherigen Amts = eder Pflege-Schrei- 
ber, welche in Pension fallen, den Land- 
gerichten und Rentämtern, gegen verhült- 
nißmäßigen Abzug an dem Aversum für die 
Schreiber, zuzutheilen. 
VI. 
Unste Hofkommission zu Salzburg er- 
hält den allergnädigsten Auftrag, diese Unfre 
Entschließungen unverzüglich in Vollzug zu 
bringen, die bisherigen Pflege= und Land- 
gerichte aufzulbsen, die neuen Behörden mit- 
telst ordnungsmäßiger Erdradition und Ein- 
weisung in Aktivität zu sezen, und wie al- 
les dieses geschehen, allerunterthänigst anzu- 
zeigen. 
Unste Hofkommission wird übrigens, was 
ihre Anfrage über die Ercradition der sone- 
nannten Urbars-Notlbcher beteift, auf die 
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in Unsern aͤltern Staaten deßfalls bestehen- 
de Normen lediglich verwiesen. 
München den 0. Jänner 1871. 
Mar Joseoh. 
Graf von Montgelas. 
Auf kdniglichen allerhbchsten Befehl 
der General-Sekretär 
5. Kobell. 
  
(Die Erledigung der Pfarrei Heldmannsberg 
und Fürnrieth betrefeend.) 
Im Namen Seiner Masestät des Königs. 
Die Pfarrei Heldmannsberg und 
Fürnrieth, im königlichen Landgerichte 
Sulzbach, ist durch die Beförderung des 
Pfarrers Joseph Schmidt (R. B. 1810. 
S. 1128) erlediget worden; in beiden Orten 
wechseln die Gottesdienste nach den Sonntägen. 
Die Bevölkerung bestehet in 170 See- 
len. Die Einkünfte sind bestimmt und be- 
tragen an Geld und Naturalien, einschlüf- 
sig der Stol zu 8 fl. 20 kr., jaͤhrlich 565 
fl. 51 kr. 
Damit sind keine Reallasten verbunden. 
Regensburg den 31. Dezember 1810. 
Königliches General-Kommissariat 
des Regen-Kreises. 
Graf zu Lodron. 
Resch. 
(Die Erledigung der Pfarrei Pürthen be- 
treffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Duech Versetzung des PriesterS Ambros 
März, (R. B. 1810. S. 771) Pfarrers von 
Purthen it diese organstirte Pfarrei erle- 
ditet worden.
	        
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