Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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9.  Die  mit  dem  Hebraͤischen  verwandten
Dialekte.

Professor  Mall,  nach  Vater,  in  noch
m  bestimmenden  Stunden.

10.  Deutsche  Sprachlehre,  mit  Uebungen  im
Geschäfestile  verbunden.

Professor  Sieben  kees,  nach  Conra:
di  (Nürnberg  1808),  privatissime,  wschentlich
  zweimal,  in  noch  zu  bestimmenden
Stunden.

II.  Positive  Wissenschaften.
A.  Religionslehre.

r.  Religionslehre  für  sämtliche  Akademiker.

Professor  Sailer  nach  seinen  Grundlehren
  der  Religion,  in  den  drei  ersten  Tagen
  der  Woche  von  7  —;8  Uhr.

2.  Öhristliche  Moral,  die  allgemeine  und

angewandte.

Professor  Sailer,  nach  seinen  gedruckten
  Ideen  der  Moral„  Montags,  Dienstags
  und  Mitewochs,  von  lo  —  11  Uhr.
3.  Katholische  Dogmatik  mit  Degmengeschichte

verbunden  sezt  fort

Professor  Schneider,  täglich  von  11—
12  Uhr.

4.  Pastoraltheologie.

Professer  Sailer,  nach  seinen  Vorlesun--zen
  (zweice  Auslage),  Donnerstags,  Freitags
  und  Sonnabends,  von  10  —  11  Uhr.

Hrofessor  Fingerlos,  nach  eignem
kchrbuche,  von  11—  12  Uhr.

5.  Biblische  Hermeneutik.

Professor  Mall,  nach  Rupperth's
drittem  Theile  der  Apologie  der  Urkunden

 

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des  Christenthums,  Montags,  Dienstags,
und  Mittwochs,  von  8—0  Uhr.

6.  Eregese  des  Evangeliums  des  heiligen

Lukas.

Professor  Mall,  Donnerstags,  Freitags
  und  Sonnabends,  von  8—0  Uhr.
7.  Ueber  die  Anwendung  der  Geschichte  der
Volker  der  alten  Welt  auf  die  Bücher  des  alten
und  neuen  Testaments  und  auf  die  Entstehung
und  Verbreitung  des  Christenthums;  dann  über
die  Geseze  der  Geschichte  und  der  geschichtlichen

Interpretation  liest

Professor  Zimmer,  täglich  von  0—  10
Uhr.

8.  Ueber  den  Katholizismus.

Doktor  Azenberger.

68.  Rechtswissenschaft.
1.  Juridische  Encyklopädie  und  Methodolegie.

Doktor  Henke,  wochentlich  zweimal,
von  4—  5  Uhr.

2.  Institutionen  des  rbmischen  Rechts.

Doktor  Henke,  nach  Hugo's  Lehrbuche
  des  heutigen  römischen  Rechts  (Berlin
1810).,  wöchentlich  fünfmal,  von  11  —  12
Uhr.

3.  Pandekten,  mit  steter  Rücksicht  auf  das
baierische  Privatrecht.

Professor  Krüll,  nach  Thibau's  Systeme
  des  Pandektenrechts  und  eignem  Handbuche
  des  baierischen  bürgerlichen  Rechts,
täglich  von  0  —  10  und  11—  13  Uhr.

Doktor  Unterholzner,  nach  eignem
systematischen  Planc,  täglich  zweimal,  von
—  lo  und  11  —  12  Uhr.