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VIII.
Damit von Unsern Kasern- und Pro-
viantverwaltungen, welche die Lieferungen
Unserer Unterthanen unmittelbar zu empfan-
gen haben, — einerseits keine unbrauchbare
Naturalien übernommen, anderseits aber
auch keine annehmbare Waare ausgestossem
werde, so befehlen Wir, daß bei den Ablie-
ferungen jederzeit ein Mitglied der Oekonomie=
Kommission des am Ablieferungs-Orte gar:
nisonirenden Regiments oder Bataillons, und
jugleich ein Individuum des an diesem Orte
befindlichen Landgerichtes gegenwärtig seyn
solle, welche beide über die Annehmbarkeit der-
gelieferten Artikel zu entscheiden haben.
IX.
Wenn einer Unserer Uncerthauen sich
durch den Ausspruch dieser Kommissson be-
schwert, und durch die Zurücknahme seiner-
gelieferten Raturalien unverdient in Kosten
verse# glauben sollte; so hat derselbe ein
schriftliches Zeugniß über die geschehene Zur
rückweisung seiner Lieserung zu verlangen,
welches ihm unverweigerlich auszustellen ist,
und nicht allein die Gattung und Quantität.
der zurückgewiesenen Naturalien, sondern auch.
die Ursache der Richtannahme enthalten muß,
welches er sodann mit einem in seiner Gegen-
wart von der Kommission zu obsignirenden
Muster dem einschlägigen Gencral-Kreis=
Komminssariate zur weiteren Untersuchung sei-
ner Besehwerde, und zur Vorlage der Re-
sultate bei Unserem geheimen Finanz= Mini-
Kterium zu übrröürben har.
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X.
So wie die aufgestellten Magazins: Kom-
missionen, und Unsere Kasern= und Proviant=
Verwalcungen Unserem Aerar für die Ueber-
nahme unbrauchbarer Naturalien verantwort-
lich sind; so haben dieselben auch für alle
Kosten und Schäden zu haften, welche sie
Unseren Unterthanen durch Zurückweisung
kastenmässigen Getreides, und annehmbarer
rauher Furterei verursachen.
XI.
Dabei der vorkiegenden Anordnung Unsere
vorzügliche Absicht darin besteht, Unsern Un-
terthanen die Berichtigung ihrer Abgaben
durch Annahme ihrer Erzeugnisse an Zahlungs:
statt zu erleichtern, und Wir daher nie ger
statten können, daß sie die abzuliefernden Na-
ruralien anderwärts anzukaufen , und hiemie
baare Vorschüsse für Unser Aerar zu leisten
gezwungen werden; so erwarten Wir, daß
Unsere General-Kommissariate durch zweck-
mässige Subrepar#tionen, und Auswahl der
Ablieferungszeik jeden Anlaß zu derlei Ankäu=
fen beseitigen werden, und wollen daher die
Aufstellung von Lieferanren für einzelne Steu-
erdistrikre, oder für ganze bandgerichte, so
wie den Ankauf der Naruralien durch die Un-
terthanen am Orte der Ablieferung, durchaus,
und für jeden Fall hiemir strengstens unter-
sagt habem.
XII.
Da der Geldwerth der Naturalien inn
Laufe eines Jahres häufig der Veränderung
unterliege, und Wir Unseren Unterthanen je-
derzeit den laufenden Werth ihrer Naturalien
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