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Pfarr= Vorsiände aber noch besonders
anzuweisen, die Lehrer an den teut—-
schen Schulen in den Staͤdten und vor-
zuͤglich auf dem Lande, allen Ernstes an-
zuhalten, derselben nachzukommen und
vor Schaden zu bewahren.
Wie aber diefe saͤmtlichen Verfuͤgungen
uͤberall in Bollzug gesezt worden sind, dar-
uͤber haben Uns die respektiven General-
Kreis- und Stadt--Kominissariate spaͤtestens
bis zum 15. Dezember l. J. einen ausfuͤhr-
lichen Bericht vorzulegen.
dunchen den 28. Mai 1811.
Max Joseoh.
Graf von Montgelas.
Auf keontslichen, Grhochsten Befehl
General-Sekretchr
F. Kobell.
Bekanntmachungen.
Die Vereinigung des Wechsel= und Merkantil=
gerichts erster Instanz in München mit dem
Stadtgerichte betreffend.)
Wir Maximlllan Joseph,
von Gottes Gnaden Könis von Balern.
Wir haben Uns durch ein von Unserm
Appellationsgerichte des Isarkreises Uns vor-
gelegtes berichtliches Gutachren bewogen ge-
sunden, das hiesige Wechfel= und Merkau-
tilgericht erster Instanz Unserm Stadtge-
vichte dahier für die Zukunft einzuverleiben
Wir verordnen daher wie folgt:
I.
Das Wechsel; und Merkantilgericht er-
ster Instanz dahier bildet ein elgenes, stän-
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diges Separat bei Unserm hiesgen Stade-
gerichte und besteht künftig aus einem Vor-
stande, aus zwei rechtsgelehrten Assessoren
und aus sieben Assessoren des Haudelsstandes.
II. .
Die Geschaͤfte dieses Gerichts werden
nach ihrem bisherigen Umfange bei dlesem
Separate in kollegialer Form, wie bei Un-
sern Stadtgerichten behandelt. Jeder Asseß
sor hat eine vollgeliende Stimme, dem Vor-
stande aber gebührt bei Gleichheit der Stim-
men die Enescheidung.
III.
Dieses Geriche fertige seine Beschlüsse
unter der Aufschrift:
„Königliches Stadegeriche als Wechsel-
und Merkantilgeriche erster Instanz“ und
es gereichen unter dieser Aufschrift auch
sämtliche Eingaben an dassekbe.
IV.
Die Tar= und Sportel-Gefälle dieses
Gerichts, welche bisher unter die Individuen
desselben vertheilt worden sind, werden
in Zukunft Unserer Staatskasse besonders
verrechnek.
— — —
VI.
Die Sekretariats- Expeditions-Depo-
sitions- und Kanzlet: Geschaͤfte werden durch
die dermal funktionirenden Indiotduen noch
sortan, wie bieher, versehen.
VII.
VIII.
Zum künftigen Vorstande diefes Geriches
ernennen Wir den ersten Direktor Unsers
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