Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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Koͤniglich Baierisches 
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Regie rungssblat t. 
  
I. Stück. München, Mllttwoch den 19. Juni 1811. 
  
Allgemelne Berordnungen. 
(Die Bestimmung des Termins zur Einführung 
gleicher Maße und Gewichte im Kdnigreiche 
Baiern betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wir haben durch die allgemeine Verord- 
nung vom 28. Februar rdo9 dle Einführung 
Fgleicher Maße und Gewichte im Königreiche 
anbefohlen; der in dieser Verordnung vorge- 
schriebene Termin zur Einführung konnte aber 
wegen des darauf erfolgten Krieges, und we- 
gen anderer Vorfülle nicht beigehalten wer- 
den; nachdem nun aber von Unserer Münz- 
Kommission allen Behörden im Königrelche 
die Murtermaße und Gewichte bereits mitge- 
theilt sind, und die Reduktion der alten Maße 
und Gewichte auf die neuen in wenigen Wo- 
chen vollendet, und durch das Regierungsblatt 
zur allgemeinen Kenmniß des Publikums ge- 
bracht seyn wird; so verordnen Wir nun, wie 
folgt: 
1) Vom 1. Okkober l. J. anfangend sollen 
im ganzen Königreiche nur die in der Ver- 
ordnung vom 38. Februar 1800 vorge- 
schriebenen Maße und Gewichte geltend 
seyn und allgemein gebraucht werden. 
) Unsere Münz= Kommission wird die Re- 
duktion der alten Maße und Gewichte 
auf die neuen unverzüglich vollenden, und 
Unserm geheimen Ministerium der Finan- 
zen vorlegen, wo Wir sie dann durch das 
Regierungsblatt zur Kennmiß des Hublie 
kums werden bringen lassen; damit aber 
die Münz-Kommission in dieser ihrer 
Arbeit nicht länger mehr aufgehalten 
werde, so erhalten sämtliche Unsere Ge- 
neral-Kreis= und Stadt-Kommissariate 
den ernstlichen Auftrag, ihre Uncerbe 
hörden gehörig anzuhalten, daß die der 
Münz-Kommission zu dieser Reduktion 
noch erforderlichen Dara unverzüglich 
mitgetheilt werden. 
Unsere General-Kreis= und Stadt-Kom- 
missariate haben sich hienach gehorsamst zu 
achten. 
München den 7. Juni 1817. 
Max Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf könsglichen allerbdchsten Befehl 
der General-Sekretär 
G. Geiger. 
(55)
	        
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