Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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(Die Zuziehung der Bader bei, Berichtigung 
des That-Bestandes der Toͤdtung betref- 
tend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden Koͤnig von Balern. 
In dem Codex juris Bavarici erimi- 
nalis P. II, C. 3, . 2, n. 1, ist ruͤcksicht- 
lich der Erhebung des That-Bestandes der 
Tödtung verordnet, daß der Leichnam in 
Gegenwart eines unparteiischen hledici, 
wo einer vorhanden und von dem Gerichts- 
Size nicht zu weit entfernt ist, durch zwei 
Bader (Chirurgen) geöffnet werden solle. 
Da diese Bestimmung mit den neuern Ein- 
richtungen des Medizinalwesens in Unserm 
Königreiche durchaus nicht mehr vereinbar= 
lich, vielmehr durch diese stillschweigend als 
aufgehoben zu betrachten ist, gleichwohl aber 
bei Unsern Gerichtsstellen deshalb mehrfäl- 
tige Zweifel sich ergeben haben, so erklären 
Wir hiemit ausdrücklich obgedachte Stelle 
für aufgehoben, mit der Bestimmung, daß 
in denjenigen Gebietstheilen, wo der Code# 
juris Bararici criminalis annoch Giltig- 
keit hat, die Erhebung des That= Bestandes der 
Tödtung durch Augenschein schon dann, 
nach dem berichtlichen Antrage Unsers Ober- 
Aopellationsgerichts, für hinreichend zu ach- 
ten jey, wenn die Besichtigung des beich- 
nams durch den Stadt= oder Landgerichts- 
Physikus mit Beiziehung eines verpflichteten 
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Chirurgs geschehen ist. Hiernach ist sich 
kuͤnftig zu achten. 
Muͤnchen den 16. Juni 1811. 
Max Joseph. 
Graf Reigersberg. 
Auf kdniglichen allerhdchsten Befehl 
der General -Sekretir 
Nemmer. 
Bekanntmachung. 
(Die Resultate der Rechtspflege bei dem Ober- 
Appellationsgerichte, und den Gerichten zwei- 
ter Instanz vom I. Quartal 1811 betreffend.) 
Ministerium der Justiz. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Seine Majestät der König haben aller- 
gnäbigst zu beschließen geruht, daß künftig 
die Resultate aus den über die Rechtspflege 
im Königreiche erstatteten Berichten alle 
Quartale durch das Regierungsblatt bekannt 
gemacht werden sollen. In Gemähheit die 
ses allerhöchsten Befehles wird in nachfol- 
genden vier Tabellen die Uebersicht des Zu- 
standes der Justiz= Verwaltung bei dem Ober- 
Aopellationsgerichte und den Gerichten zwei- 
ter Instanz für das I. Quartal 1811 hie- 
mit öffentlich mitgetheilr. 
München den 12. Juni #811. 
Graf Reigersberg. 
Durch den Minister 
der General-Sekretä# 
Remmer.
	        
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