809
(Die Berlaͤugerung des Termins zur Einfuͤhrung
des neuen Apotheker = Gewichtes betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden Konig von Baiern.
Nachdem bis jezt die zur Einführung des
neuen Apothekergewichrs in Unserm Reiche er-
forderliche Muttergewichece, nach Unserer des-
fallsigen Verordnung vom ZSo Jänner heuri-
gen Jahres an Unsere Generalkommissariate
und Dolizeistellen nicht abgegeben werden konn-
ten, und auch noch nach dieser Abgabe einige
Zeit nöthig ist, damit alle Apotheken mit sol-
chen neuen Gewichten durch die Gewichtmacher
versehen werden: so wollen Wir den in Un-
serer angezogenen Verordnung (Regbl. St. X.
S. 1060) zur allgemeinen Einführung des
neuen Apothekergewichtes auf den 1. Juli be-
stimmten Zeitpunke, gleichmässig mitjenem zur
Aunahme des neuen Zivil: Gewichces, auf den
1. Oktober l. J. festsezen, und lassen die-
ses zur allgemeinen Wissenschaft hlermit durch
das Regierungsblatt bekannt machen.
München den 16. Juni 1811.
Marx Josepb.
Graf von Montgelas.
Auf koͤnlglichen allerhoͤchsten Befehl
der Geueral- Sekretaͤr
F. Kobell.
(Kriegs-Kosten = Umlage im ehemaligen Gerlchte
Rodeneck betreffend.)
Wir Marimilian Josepb,
von Gottes Gnaden König von Baiern
Da die Gemeinden des ehemaligen Gerichts
810o
Rodeneck, nunmehrigen Landgerichtg Mühl-
bach übereingekommen sind, die im letzten
Quartale 2 gC### erlaufene Vorspanns-Kosten,
den zur Leistung der Vorspannen bestellt gewe-
senen Vekruranten durch eine nach dem Steuer-
fuße zu erhebende Umlage zu vergüten, so ge-
nehmigen Wir nach dem Antrage Unsers Ge-
neral-Kommissariats des Inn-Kreises vom
10. vorigen Monats, daß diese Umlage mit ei-
nem einfachen Steuertermine von den erwähn-
hten Gemeinden erhoben, der hiebei nach Be-
richtigung der Vorspanns-Kosten mit #57 fl.
24 kr. überschießende Betrag aber zur Bestrei-
tung der übrigen Marschkonkurrenz-Schulden
verwendet werde, wonach Unsere Finanz-Di-
rektion die einschlägigen Remäámter anzuwei-
sen hat.
München den 31. Mai 1811.
Max Josepb.
Graf von Montgelas.
Auf kbnlglichen allerhichsten Befehl
der General-Sekrettr.
G. Gei ger.
(Die Organisation des Gemelnde = Wesens der
Stadt Landshut betreffend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Masestät des Königs.
Der bisherige Magistrat zu Landshut wird
aufgelöst, und an dessen Stelle wird nach den
Bestimmungen Unsers organischen Edikts