Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

1633 
Königlich-Boaierisches 
1634 
Regierungsblatt. 
  
LXX. Stück. München, Mittwoch den 30. Oktober 1811. 
  
Bekanntmachuygen. 
  
(Die Verpflicheung der Auditoren bei der Natio- 
nal-Garde 111. Klasse betreffend.) 
Wir Maximtlian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Bajern. 
D. die Verpflichtung der Auditoren bei 
Unserer National-Garde III. Klasse ein we- 
sentliches Erfoderniß ist, so besfehlen Wir, 
daß dieselbe bei jedesmaliger Anstellung 
eines Auditors nach der unten folgenden 
Eidesformel vorgenommen, und über den 
Akt der Verpflichtung ein Protokoll ab- 
gehalten werden solle. 
An jenen Orten, wo diese Verpflichtung 
bisher nicht geschehen seyn sollte, ist sie als- 
bald vorzunehmen, und der kommandirende 
Offtzier der National-Garde hiernach dienst- 
mässig anzuweisen. 
München den s. Oktober 1811.. 
Max Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf königlichen allerhöchsten Befehl- 
der General-Sekretär 
F. Kobell. 
Eides = Formel. 
für dle 
Auditoren der königlichen National= Garde 
III. Klasse. 
  
Sie sollen schwören zu Gott dem All- 
mächrigen einen körperlichen Eid, daß sie 
Seiner Masestät dem Könige von Baiern, 
als Ihrem allergnddigsten Könige und Herrn. 
wollen treu und hold seyn, bei allen Gele- 
genheiten allen Schaden zu verhindern, und 
Nutzen zu befäördern sich bestreben werden; 
daß sie als Auditoren der königlichen Na- 
tional-Garde III. Klasse nach Vorschrift der 
für diese National-Garde erlassenen aller- 
höchsten Verordnungen, und bei eintreten- 
den Garnisons-Dienste auch nach dem Sin- 
ne der königlich baierischen Milicdr-Geseze 
und des Duell-Mandats, überhaupt aber 
nach Inhalr des Subordinations-Reglements 
vom 23. December 1805 und der Gerichts- 
ordnung vom 24. Mai 1800 in allen vor- 
kommenden Fällen unparteiische Untersu- 
chung pflegen, und ihr rechrliches Gurach- 
ten erstatten wollen, ohne Ansehen der Per- 
son und des Karakters, nach ihrem besten 
Wissen und Gewissen, Niemand zu Lieb und- 
(113)
	        
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