1633
Königlich-Boaierisches
1634
Regierungsblatt.
LXX. Stück. München, Mittwoch den 30. Oktober 1811.
Bekanntmachuygen.
(Die Verpflicheung der Auditoren bei der Natio-
nal-Garde 111. Klasse betreffend.)
Wir Maximtlian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Bajern.
D. die Verpflichtung der Auditoren bei
Unserer National-Garde III. Klasse ein we-
sentliches Erfoderniß ist, so besfehlen Wir,
daß dieselbe bei jedesmaliger Anstellung
eines Auditors nach der unten folgenden
Eidesformel vorgenommen, und über den
Akt der Verpflichtung ein Protokoll ab-
gehalten werden solle.
An jenen Orten, wo diese Verpflichtung
bisher nicht geschehen seyn sollte, ist sie als-
bald vorzunehmen, und der kommandirende
Offtzier der National-Garde hiernach dienst-
mässig anzuweisen.
München den s. Oktober 1811..
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf königlichen allerhöchsten Befehl-
der General-Sekretär
F. Kobell.
Eides = Formel.
für dle
Auditoren der königlichen National= Garde
III. Klasse.
Sie sollen schwören zu Gott dem All-
mächrigen einen körperlichen Eid, daß sie
Seiner Masestät dem Könige von Baiern,
als Ihrem allergnddigsten Könige und Herrn.
wollen treu und hold seyn, bei allen Gele-
genheiten allen Schaden zu verhindern, und
Nutzen zu befäördern sich bestreben werden;
daß sie als Auditoren der königlichen Na-
tional-Garde III. Klasse nach Vorschrift der
für diese National-Garde erlassenen aller-
höchsten Verordnungen, und bei eintreten-
den Garnisons-Dienste auch nach dem Sin-
ne der königlich baierischen Milicdr-Geseze
und des Duell-Mandats, überhaupt aber
nach Inhalr des Subordinations-Reglements
vom 23. December 1805 und der Gerichts-
ordnung vom 24. Mai 1800 in allen vor-
kommenden Fällen unparteiische Untersu-
chung pflegen, und ihr rechrliches Gurach-
ten erstatten wollen, ohne Ansehen der Per-
son und des Karakters, nach ihrem besten
Wissen und Gewissen, Niemand zu Lieb und-
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