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(Das Holz--Klafter--Maß betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Auf die allerunrerthänigste Anfrage meh-
rerer General-Kreis= Kommissariate verord-
nen Wir — nachtrdglich zu Unserm Edikte
vom 23. Februar 1809, die Einfuͤhrung glei-
cher Maße und Gewichte im Koͤnigreiche
Baiern bettessend, — wie folgt:
Von nun an soll im Koͤnigreiche Baiern
auch ein gleiches Holz-Klaster-Maß, und
zwar sechs Fuß breit, sechs Fuß hoch, und
drei einen halben Fuß tief, bestehen. Der
Kubik-Inhalt des Holz-Klafters berechnet
sich demnach auf 126 Kubik-Fuß.
Sämrliche General-Kreis" Kommissa-
riate, und andere Unserer Polizey: Behörden
haben zu wachen, daß alles Brennholz, das
im Inlande zum Verkaufe gebracht wird, nach
diesem Maße behandelt werde.
München den zs. Okeober 1817.
Marxr Jose pb.
Graf von Montgelas.
Auf königlichen allerhochsten Befehl
der General-Sekretär
G. Geiger.
(Die im Inn-Kreise noch kursirenden fremden
Scheidemuünzen betreffend.)
Wir Maximiltan Joseyh,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Das General-Kommissartat des Inn-
Kreises hat Uns die Anzeige gemachr, daß
im Inn Kreise noch einige fremde Scheride-
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münzen kursieen. Wir verordnen demnach,
daß auch in diesem Kreise Unsere allgemeine
Verordnung vom 14. März 1800, (RNegie-
rungsblatt XXII. Sctück. 1909, den Kurs
der einheimischen und fremden Scheidemünzen
berreffend) vom 1. Jänner 181a enfangend,
in volle Anwendung ereten selle.
Bie dahin sollen die alten XV zu 16 kr.
die 6 Kreuzerstücke . zu § „"
die 4 Kreuzerstücke zu 31"
die 3 Kreuzerstücke . zu 24-
die a Kreuzerstücke zu 12.
die Silberkreuzer zu 2„Ö6
an Zahlungsstatt in Unsern koͤniglichen Kassen
angenommen werden; nach dem lezten Dezem-
ber laufenden Jahres aber werden die frem-
den Scheidemünzen aller Art ganz ansser
Kurs gesezt, — werden dann von Unseren
Kassen auch für diesen herabgesezten Werth
nicht mehr angenommen, sondern nur von
Unserm Haupt? Münzamte in München, oder
Unserm Einlösungsamte in Hall, nach ihrem
innern Werthe eingelöf.r.
München den 25. Okleber 1811.
Max Jose ph.
Graf von Montgelas.
Yafkhnislichen allerhöchsten Befehk.
der General-Sekreiär
G. Geiger.
(Das Kriegs-Schuldenwesen des ehemaligen
Inn= und Hauêruck-Viertels betressend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Aus dem Rechenschaftes= Berichte, welchen
Unser General-Kommissariat und Unsere F#-