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Fundirung der im Jahre 1808 errichteten
Zentral-Pensions-Anstalt für die Hinter-
lassenen der Advokaten des Reiches, einen
jährlichen Beitrag von sechs hundert Gulden
allergndigst bewilliget. Diese großmüthige
Handlung wird hiemit zur Kenntniß der Rechts-
Anwälte gebracht, welche bereits zu gleichem
Ende einen jährlichen Beitrag von ein tausend
zwei hundert Gulden aus der Kabinets, Kasse
Seiner Majestät des Königs mit allertiefestem
Danke verehren.
München den 7. Jänner 187a.
Graf von Reigersberg.
Durch den Minister
der General-Sekretär
Nemmer.
Seine königliche Majestät von Baiern
haben durch ein allerhöchstes Reskript vom 14.
Dezember v. J., nachtráglich zum königlichen
Edikte vom 17. November v. J., zu verord-
nen geruhet: .
„Daß nicht nur die Zinsen des im Jahre
„ 1800 und 1810 eréffneten allgemeinen
„Land-Anlehens zu ihrer jedesmaligen
„Verfallzeit pünktlich bezahlt, sondern
„ daß auch die Kapitalien dieses allge-
„meinen Land-Anlehens in den durch
„die königliche Verordnung vom 20.
„Juli #800 zugesicherten Heimbezah'
„lungs-Fristen genau und vorschrifts-
„mssig bezahlt werden sollen.
In einem andern königlichen allerhöchsten
Reskripte vom ay. Dezember v. J. geruhten
Seine königliche Majestät allergnädigst zu
verordnen:
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„Daß das von der Rürnberger Bank
„#m Jahre 1804, negozirte Anlehen
„von einer Million Gulden denjenigen
„gleichgeachtet werden solle, welche der
„VI. H. des königlichen Ediktes vom
„17. November vorigen Jahres von je-
„der neuen Liquidation, Revision und Um-
„schreibung ausnimmt, und welche nach
„dem XIII. J. des erwähnten Ediktes den
„vierten Anspruch auf den allgemeinen
„Staats-Schulden= Tilgungs= Fond
„haben. “
Die unterzeichnete königliche Staats-
Schulden= Tilgungs-Kommisston wird dem-
nach Ende laufenden Monats die bereits ver-
fallenen Zinsen-Couvons des obigen baierischen
allgemeinen Land-Anlehens ven dem Jahre
1809 und 1810 hier in Muͤnchen, und die
verfallenen Zinsen des obigen Nuͤrnberger
Bank-Anlehens vom Jahre 1804 bei be-
sagter Bank in Nuͤrnberg Ende laufenden
Monats bezahlen lassen.
Muͤnchen den 10. Jaͤnner 1812.
Königliche Staats-Schulden-Til-
gungs-Kommission.
J. Utschneider.
Buchner
Dienstes·-Nortze.
Am 26. Dezember 1811 wurde der Dis
rektor des Appellationsgerichts für den Re-
gen-Kreis zu Amberg, Freiherr Wilhelm
Joseph von Weinbach, rücksichtlich seir
ner sechs und dreißig Jahre nüglich geleisteren
Dienste als Vizepräsident bei eben genannter
Stelle allergnädigst ernannt.