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Bekanntmachungen.
(Die Milirärkosten -Rechnung-der Marsch-Sta-
tion Mögeldorf berreffend.)
Wir Marimilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Batern.
Die vorgelegte Berechnung über die nach
freiwilliger und einstimmiger Uebereinkunft
der Gemeinden vorzunehmende parzielle Aus-
gleichung der durch das französische Kanton=
nement der Marsch-Station Mögeldorf,
Landgerichts Nürnberg, vom 25. Febru-
ar 1 gob bis lezten November 1 810 verur-
sachten Kosten, remittiren Wir Unserm Ge-
neral: Kommissariate und Unserer Finanz-
Direktion des Rcezat-Kreises mit dem An-
hange, daß Wir diese projektirte Ausglei-
chung der, nach erfolgter Moderation der
Ansäze auf 576085 fl. 35 kr. berechneten
Gesammt: Summe dergestalt genehmigen,
daß lediglich von den Gemeinden Hammer,
Oberburz, Unterburg, Malmsbach und
Schwaig, die zu wenig geleisteten 5315 fl.
45 kr. 3 hl. nach dem Verhälenisse der Mor-
genzahl ihrer Bestzungen erhoben, und an
die um eben diese Summe zuviel beschwert
gewesenen Gemeinden Mögeldorf, Lauferholz
und Zerjabelsdorf, hinausvergütet werden
sollen.
München den 12. Februar 1812.
Mar Joseyh.
Graf von Montgelas.
Auf königlichen allerhöchsten Befehl
der General-Sekrerär
Baumiüller.
—.“
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(Umlage zur Tilgung der Kriegsschulden der
Stadt Hof berreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Nach dem Antrage Unseres General-
Kommissariats des Main-Kreises vom 21.
Dezember v. J. genehmigen Wir, daß zu
Tilgung der Zinsen, und der im laufenden
Jahre sälligen Frist jenes Kapitals, wel-
ches die Stadt Hof zur Bestreitung der
von 1805 bis 1807 erlaufenen Kriegsko=
sten nach § Prozent vom Handelshause Ge-
brüder Bütiner aufzuleihen genöthiget war,
eine Umlage von 2700 fl. erhoben werde,
wozu nach dem Maßstabe des §. Kriegskon-
tributions= und Molestien= Ausschlages;
von den Häusern . Ozo fl. 42 kr.
von den Grundstücken. 986 — 36 —
vom Kapital des Handlungs= Verms-
ges 884 — 12 —
von Gewerbeinkommen 278 — 30 —
beizutragen sind.
München den 14. Februar 1812.
Mar Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf königlichen allerbhochsten Befehl
der General-Sekretär
G. Geiger.
(Die freiwillige Beiwirkung der Pfarrgemeinden,
oder einzelner Pfarrbefahlnen und ihrer Seel-
sorger zur bamichen Unterhaltung der Kir-
chen betreffend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Majestaͤt des Königs.
Seine koͤnigliche Majestaͤt haben aus
dem Berichte des hiesigen Gencral-Kommih