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Durch die Befoͤrderung des Pfarrers
Georg Wahl nach Krugzell, ist die Pfarrei
Mäder erledigt worden; sie liegt im
bandgerichte Feldkirch, Bisthume Konstanz,
und Wahl-Dekanate Bregenz, hat 362 Seelen,
und nur eine Schule im Pfarrdorfe,
und die jährlichen Einkünfte belaufen sich im
mittern Anschlage auf 330 fl.
nädmlich:
a. Vom Widdum: Gut P fl.
b. — Zehent. 20r
c. Von der Kompetenz. 252
4. — Stol 15
e. — Stifstungen 37
worauf 17 fl. Oncra haften.
Durch die Beförderung des Pfarrers
Sommer nach Pforzen ist die Pfarrei
Kleinkemnath erlediget worden;: sie liegt
im Landgerichte Ober-Günzburg, Bisthume
Augsburg, Stiftungs-Administrations-Bezirke
Kempten, und Wahl-Dekanats Oberdorf,
enthlt 06 Seelen, und hat nur
eine Schule im Pfarrdorfe.
Die jährlichen Einkünfte belaufen sich
nebst freier Bewohnung und Beholzung in
ungefähr ...« 360si.30kr.
1.VomWiddunnGukundGroßund
Klein-Zehent ab 140 Jauchert
Ackers, welche die Gemeinde
Kleinkemnath in Pacht
zu nehmen sich anheischig gemacht
hat, um jährliche Zoof.— kr.
nebst der weitern Verbindlichkeit
a. 400fl. von dem Bauschilling
zehen Jahre lang verzinsen
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b. die Staats= und Grundherrlichen
Lasten der Pfarreiübernehmen,
und
c. dem Pfarrer das bensthigte
Brennhol; in den Widdums-Waldungen
unentgeldlich
machen und führen zu wollen.
II. Von der Kirchen-Fabrike Fofl. — kr.
III. Jahrtäge und Stolgebühr 10; 80;
SESumme 3600 fl. zokr.
Auf dieser Pfarrei haftet wegen des erst
im Jahre 1803 hergestellten ganz neuen
Pfarrhofes circa 1300 fl. Bauschilling mit
jaͤhrlich 25 fl. abzutilgen, wovon aber, wie
oben erwaͤhnt ist, die Gemeinde 400 fl.
zehen Jahre lang zur Verzinsung übernehmen
will.
Endlich steht es dem künftigen Pfarrer
Janz frei, ob er, so viel den ersten Punkt
betrift, davon Gebrauch machen, oder vielmehr
die Bewirthschaftung des Widdums
und Zehents selbst übernehmen will.
Bittwerber haben ihre mit den vorschriftsmäßigen
Zeugnissen belegten Suppliken
bei ihren vorgesezten Landesstellen binnen
4 Wochen einzureichen.
Kempten den 12 März 1872.
Königliches General-Kommissariat
des Iller-Kreises.
Graf von Neisach. Milheln
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Pfarrei-Verleihungen.
Seine koͤnigliche Majestaͤt geruhten am
31. Jänner dem Stadtpfarrer, Distrikts-Dekan
und Distrikts -Schulinspektor zu