Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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Durch  die  Befoͤrderung  des  Pfarrers
Georg  Wahl  nach  Krugzell,  ist  die  Pfarrei
  Mäder  erledigt  worden;  sie  liegt  im
bandgerichte  Feldkirch,  Bisthume  Konstanz,
und  Wahl-Dekanate  Bregenz,  hat  362  Seelen,
  und  nur  eine  Schule  im  Pfarrdorfe,
und  die  jährlichen  Einkünfte  belaufen  sich  im

mittern  Anschlage  auf  330  fl.
nädmlich:

a.  Vom  Widdum:  Gut  P  fl.

b.  —  Zehent.  20r

c.  Von  der  Kompetenz.  252

4.  —  Stol  15

e.  —  Stifstungen  37
worauf  17  fl.  Oncra  haften.

Durch  die  Beförderung  des  Pfarrers
Sommer  nach  Pforzen  ist  die  Pfarrei
Kleinkemnath  erlediget  worden;:  sie  liegt
im  Landgerichte  Ober-Günzburg,  Bisthume
Augsburg,  Stiftungs-Administrations-Bezirke
  Kempten,  und  Wahl-Dekanats  Oberdorf,
  enthlt  06  Seelen,  und  hat  nur
eine  Schule  im  Pfarrdorfe.

Die  jährlichen  Einkünfte  belaufen  sich
nebst  freier  Bewohnung  und  Beholzung  in
ungefähr  ...«  360si.30kr.
1.VomWiddunnGukundGroßund

  Klein-Zehent  ab  140  Jauchert

  Ackers,  welche  die  Gemeinde

  Kleinkemnath  in  Pacht

zu  nehmen  sich  anheischig  gemacht

  hat,  um  jährliche  Zoof.—  kr.

nebst  der  weitern  Verbindlichkeit


a.  400fl.  von  dem  Bauschilling

zehen  Jahre  lang  verzinsen

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b.  die  Staats=  und  Grundherrlichen
  Lasten  der  Pfarreiübernehmen,
  und
c.  dem  Pfarrer  das  bensthigte
Brennhol;  in  den  Widdums-Waldungen
  unentgeldlich
machen  und  führen  zu  wollen.
II.  Von  der  Kirchen-Fabrike  Fofl.  —  kr.
III.  Jahrtäge  und  Stolgebühr  10;  80;
SESumme  3600  fl.  zokr.

Auf  dieser  Pfarrei  haftet  wegen  des  erst
im  Jahre  1803  hergestellten  ganz  neuen
Pfarrhofes  circa  1300  fl.  Bauschilling  mit
jaͤhrlich  25  fl.  abzutilgen,  wovon  aber,  wie
oben  erwaͤhnt  ist,  die  Gemeinde  400  fl.
zehen  Jahre  lang  zur  Verzinsung  übernehmen
  will.

Endlich  steht  es  dem  künftigen  Pfarrer
Janz  frei,  ob  er,  so  viel  den  ersten  Punkt
betrift,  davon  Gebrauch  machen,  oder  vielmehr
  die  Bewirthschaftung  des  Widdums
und  Zehents  selbst  übernehmen  will.

Bittwerber  haben  ihre  mit  den  vorschriftsmäßigen
  Zeugnissen  belegten  Suppliken
  bei  ihren  vorgesezten  Landesstellen  binnen
  4  Wochen  einzureichen.

Kempten  den  12  März  1872.
Königliches  General-Kommissariat
  des  Iller-Kreises.

Graf  von  Neisach.  Milheln
1  «

 

Pfarrei-Verleihungen.

Seine  koͤnigliche  Majestaͤt  geruhten  am
31.  Jänner  dem  Stadtpfarrer,  Distrikts-Dekan
  und  Distrikts  -Schulinspektor  zu