Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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9. 71) verordnet, daß bei Anwendung der 
hierin enthaltenen, die Majorate betreffen- 
den Verordnungen auf die Fidei-Kommisse 
der in Unserm Königreiche angesessenen ade- 
lichen Geschlechrer zur Berichtigung der Ver- 
hältnisse in den Familien eine besondere Kom- 
mission ernannt werden solle. 
Durch eine in dem Regierungsblatte 
des Jahres 1800 Nro. 20 kund gemachte 
Entschließung vom öten März wurde diese 
Kommission aus den Mitgliedern der Sek- 
tion der bürgerlichen und peinlichen Gesez- 
gebung bei Unserm geheimen Rathe ernannt, 
und derselben aufgetragen, die Ansprüche 
der Töchter und der Nachgebornen, welche 
sich bei der Verwandlung der bieherigen 
Fidei-Kommisse im Majorate ergeben könn= 
ten, zu würdigen und gürlich auszugleichen, 
oder wo dieses nicht statt finden sollte, an 
Unsern geheimen Rath zu bringen. 
Da Wir nun das oben gedachte Edikt 
über den Adel in allgemeine Revision zu 
nehmen, und hierüber eine authentische Er- 
klärung zu geben für nöthig gefunden ha- 
ben, so sehen Wir Uns hiedurch auch be- 
wogen, der in Majsorats-Gegenständen be- 
stehenden Kommission eine umfassende In- 
struktion zu ertheilen, und sezen daher über 
die 
Formation 
den Wirkungskreis, und 
Geschäftsgang 
derselben, nachstehende nähere Bestimmun- 
gen fest. 
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1. Titel. 
Format ion. 
I. 1. In Hinsicht auf die Forma- 
tion, hat es bei Unserer Verordnung vom 
6. März des Jahres 1800 sein Verbleiben, 
nach welcher diese Kommission aus den Mit- 
gliedern der Sektion der bürgerlichen und 
peinlichen Gesezgebung bei Unserm geheimen 
Rathe zu bestehen hat; doch werden Wir 
derselben noch zwei Mitglieder aus der ge- 
heimen Raths-Sektion des Innern, dann 
eines aus der Sektion der Finanzen, zu- 
theilen. Der Aelteste unter diesen geheimen 
Räthen hat hiebei den Vorsiz. 
I. 2. Der General-Sekretär Unsers ge- 
heimen Justiz-Ministeriums hält in den Si- 
zungen der Kommission das rotokoll, und 
bewahret die einschlägigen Akten und Pro- 
tokolle in einem besondern Fache der Regi- 
stratur. 
II. Titel. 
Wirkungskreis. 
I. 3. Der Wirkungekreis dieser 
Kommission erstreckt sich: 
#a) auf vorläufige generelle Untersuchung 
und Yrüfung der bei Unsern Ministerien ein- 
laufenden, und von diesen der Kommission 
zuzutheilenden Gesuche und Vorschläge über 
Errichtung neuer Masorate, oder Bildung 
derselben aus ehemaligen Fideikommiß= Gü- 
tern, und auf den Amrag an das Ministe- 
rium der Justiz, auf präparatorische Verf= 
gungen zu näherer Instruktion derselben,
	        
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