Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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rigen Majoratsverbande befreit wird, und 
das dafuͤr eingetauschte Objekt in je— 
nen Verband eintritt, durch das Regie- 
rungsblatt, nach erlegter Ausschreibungs- 
Tare, bekannt gemacht, und bei dem ein- 
schlägigen Appellationsgerichte der Maso- 
rats-Matrikel eingetragen, der veräusserte, 
und von dem Masjorats-Verbande be- 
freite Theil entgegen darin gelbscht. 
I. 13. ade) In dem Falle, wo mit 
Unserer Bewilligung die Aufldsung eines 
bestehenden Masorats durch gemeinsames 
Einverständniß aller zur Masoratsfolge Be- 
rechrigten geschehen solle, hat die Kommis- 
sion auf ein hierüber zu Unserm Ministerium 
einlaufendes Gesuch mit Rücksicht auf S# 
122 u. 127 den Antrag zu fassen, und 
bei Unserm geheimen Rathe abzulegen. 
Wir versehen Uns zu dieser Kommission, 
daß sie nach obiger ihr gegebenen Instruk- 
tion, und nach den bestehenden Verordnun- 
gen in sedem eintretenden Falle so pünktlich 
als förderlich verfahren, und hiedurch zu 
dem bei Anordnung der Majorats-Institu- 
tion, und der hierüber bekannt gemachten 
Geseze Uns vorgesezten gemeinnüzigen Zwe- 
cke nach Kräften mitzuwirken sich bestreben 
werde. 
München den 22. Dezember 1811. 
Max Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf kdͤniglichen allerhbchsten Befehl 
der General-Sekretär 
Baumuller. 
–—— — 
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Bekanntmachungen. 
(Die Errichtung einer Militär Kartels mit Sach- 
sen-Koburg= Saalfeld betreßend.) 
Wir Maxrimiltan Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
NRachdem Wir mit des Herrn Herzogs 
von Sachsen: Koburg-Saalfeld Durchlaucht 
übereingekommen sind, das zwischen Uns und 
der Krone Sachsen unterm 3o. März l. J. 
errichtete Militär-Kartel, über gegenseitige 
Auslieferung der Deserteurs und Konserip= 
tionspflichtigen, (Reggobl. St. XXXV. S. 
680—7ol.)- auf die Sachsen-Koburg-Saal- 
seldischen Lande in gleicher Weise auszudeh- 
nen, als ob besagte Seine Durchlaucht mit- 
paziszirender Theil gewesen wären; so werden 
sämtliche Unsere Unterthanen und Behörden 
andurch angewiesen, alle Klauseln und Punkte 
dieses Vertrags, in vorkommenden Fällen, 
auch in Bezug auf die erwähnten Koburgi- 
schen Lande und Angehörigen durchgängig zu 
beobachten und in Vollzug zu bringen. 
München den q. Dezember 181.. 
Mar Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf koniglichen allerhdchsten Befehl 
der General-Sekretär 
Baumuller. 
(Ausstellung der pfarrämtlichen Urkunden be- 
treffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Balern. 
In Erwägung der Nachtheile und Miß- 
bräuche, welche durch die leichtsinnige und 
unvorsichtige Ausstellung von pfarramtli
	        
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