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rigen Majoratsverbande befreit wird, und
das dafuͤr eingetauschte Objekt in je—
nen Verband eintritt, durch das Regie-
rungsblatt, nach erlegter Ausschreibungs-
Tare, bekannt gemacht, und bei dem ein-
schlägigen Appellationsgerichte der Maso-
rats-Matrikel eingetragen, der veräusserte,
und von dem Masjorats-Verbande be-
freite Theil entgegen darin gelbscht.
I. 13. ade) In dem Falle, wo mit
Unserer Bewilligung die Aufldsung eines
bestehenden Masorats durch gemeinsames
Einverständniß aller zur Masoratsfolge Be-
rechrigten geschehen solle, hat die Kommis-
sion auf ein hierüber zu Unserm Ministerium
einlaufendes Gesuch mit Rücksicht auf S#
122 u. 127 den Antrag zu fassen, und
bei Unserm geheimen Rathe abzulegen.
Wir versehen Uns zu dieser Kommission,
daß sie nach obiger ihr gegebenen Instruk-
tion, und nach den bestehenden Verordnun-
gen in sedem eintretenden Falle so pünktlich
als förderlich verfahren, und hiedurch zu
dem bei Anordnung der Majorats-Institu-
tion, und der hierüber bekannt gemachten
Geseze Uns vorgesezten gemeinnüzigen Zwe-
cke nach Kräften mitzuwirken sich bestreben
werde.
München den 22. Dezember 1811.
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf kdͤniglichen allerhbchsten Befehl
der General-Sekretär
Baumuller.
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Bekanntmachungen.
(Die Errichtung einer Militär Kartels mit Sach-
sen-Koburg= Saalfeld betreßend.)
Wir Maxrimiltan Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
NRachdem Wir mit des Herrn Herzogs
von Sachsen: Koburg-Saalfeld Durchlaucht
übereingekommen sind, das zwischen Uns und
der Krone Sachsen unterm 3o. März l. J.
errichtete Militär-Kartel, über gegenseitige
Auslieferung der Deserteurs und Konserip=
tionspflichtigen, (Reggobl. St. XXXV. S.
680—7ol.)- auf die Sachsen-Koburg-Saal-
seldischen Lande in gleicher Weise auszudeh-
nen, als ob besagte Seine Durchlaucht mit-
paziszirender Theil gewesen wären; so werden
sämtliche Unsere Unterthanen und Behörden
andurch angewiesen, alle Klauseln und Punkte
dieses Vertrags, in vorkommenden Fällen,
auch in Bezug auf die erwähnten Koburgi-
schen Lande und Angehörigen durchgängig zu
beobachten und in Vollzug zu bringen.
München den q. Dezember 181..
Mar Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf koniglichen allerhdchsten Befehl
der General-Sekretär
Baumuller.
(Ausstellung der pfarrämtlichen Urkunden be-
treffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Balern.
In Erwägung der Nachtheile und Miß-
bräuche, welche durch die leichtsinnige und
unvorsichtige Ausstellung von pfarramtli