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rigen Majoratsverbande befreit wird, und
das dafuͤr eingetauschte Objekt in je—
nen Verband eintritt, durch das Regierungsblatt,
nach erlegter Ausschreibungs-Tare,
bekannt gemacht, und bei dem einschlägigen
Appellationsgerichte der Masorats-Matrikel
eingetragen, der veräusserte,
und von dem Masjorats-Verbande befreite
Theil entgegen darin gelbscht.
I. 13. ade) In dem Falle, wo mit
Unserer Bewilligung die Aufldsung eines
bestehenden Masorats durch gemeinsames
Einverständniß aller zur Masoratsfolge Berechrigten
geschehen solle, hat die Kommission
auf ein hierüber zu Unserm Ministerium
einlaufendes Gesuch mit Rücksicht auf S#
122 u. 127 den Antrag zu fassen, und
bei Unserm geheimen Rathe abzulegen.
Wir versehen Uns zu dieser Kommission,
daß sie nach obiger ihr gegebenen Instruktion,
und nach den bestehenden Verordnungen
in sedem eintretenden Falle so pünktlich
als förderlich verfahren, und hiedurch zu
dem bei Anordnung der Majorats-Institution,
und der hierüber bekannt gemachten
Geseze Uns vorgesezten gemeinnüzigen Zwecke
nach Kräften mitzuwirken sich bestreben
werde.
München den 22. Dezember 1811.
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf kdͤniglichen allerhbchsten Befehl
der General-Sekretär
Baumuller.
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Bekanntmachungen.
(Die Errichtung einer Militär Kartels mit Sachsen-Koburg=
Saalfeld betreßend.)
Wir Maxrimiltan Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
NRachdem Wir mit des Herrn Herzogs
von Sachsen: Koburg-Saalfeld Durchlaucht
übereingekommen sind, das zwischen Uns und
der Krone Sachsen unterm 3o. März l. J.
errichtete Militär-Kartel, über gegenseitige
Auslieferung der Deserteurs und Konseriptionspflichtigen,
(Reggobl. St. XXXV. S.
680—7ol.)- auf die Sachsen-Koburg-Saalseldischen
Lande in gleicher Weise auszudehnen,
als ob besagte Seine Durchlaucht mitpaziszirender
Theil gewesen wären; so werden
sämtliche Unsere Unterthanen und Behörden
andurch angewiesen, alle Klauseln und Punkte
dieses Vertrags, in vorkommenden Fällen,
auch in Bezug auf die erwähnten Koburgischen
Lande und Angehörigen durchgängig zu
beobachten und in Vollzug zu bringen.
München den q. Dezember 181..
Mar Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf koniglichen allerhdchsten Befehl
der General-Sekretär
Baumuller.
(Ausstellung der pfarrämtlichen Urkunden betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Balern.
In Erwägung der Nachtheile und Mißbräuche,
welche durch die leichtsinnige und
unvorsichtige Ausstellung von pfarramtli