Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

Königlich- 
Regier u 
705 
Baierisches 
706 
ngsblatt. 
  
XXIII. Stuͤck. Muͤnchen, 
Samstag den 11. April 1812, 
  
Allgemeine Verordnungen. 
(Die Konkurrenz der durch Brand verungläckten 
Unterthanen zu den ordentlichen Gemeinde- 
Umlagen betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
don Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wie haben, auf die an Uns allerunterthä- 
nigst gestellte Anfrage: ob die, in der Brand= 
versicherungs, Ordnung vom 33. Jan. 1811, 
Art. a., den beschädigten Miegliedern der 
allgemeinen Brandversscherungs, Anstalt zuge- 
sicherten Nachldsse und Freijahre sich auch auf 
die Konkurrenz zu den ordentlichen Gemeinde: 
Umlagen erstrecke? allergnädigst beschlossen, 
und verordnen hiemit, daß, nach der Analo- 
gie der Art. 15. und 25. der allerhöchsten 
Verordnung vom 6. Februar laufenden Jahrs 
über die GemeindeF Umlagen, und bei dem 
ebwaltenden ganz gleichen Motiven, den ver- 
unglückten Theilnehmern der gedachren Anstalt 
die Befreung von der Konkurrenz zu diesen 
Umlagen in eben dem Matßze zu starten kom- 
men solle, in welckum solche rücksichrlich der 
direkten Staatsauflagen, für jeden einzelnen 
Fall bewilligt wird. 
Diese Unsere allerhöchste Snrschliessung 
wird durch das allgemeine Regierungsblas 
öffentlich bekannt gemacht. 
München den 1. Aprll 181a. 
Max Josepph. 
Graf von Monegelas. 
Auf kdniglichen allerhbchsten Befehlt 
der General- Sekretaͤr 
F. Kobell. 
  
(Die Verpflichtungs-Formel fuͤr die Rechts- 
praktikanten bei den Landgerichten betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Dammt die Beeldigung der Rechtsprakit- 
kanten bei den bandgerichten hinsichtlich ihrer 
Verwendung in Justizgeschäften gleichförmig 
geschehe, haben Wr nach Vernehmung U#-— 
sers Ober-Appellarionsgerichts folgende Ver- 
pflichtungsformel, welche hiemit zur allgemei- 
nen Nachachtung bekannt gemacht wird, ge- 
nehmiget. München den 2:. April 131a. 
Max Joseph. 
Graf Reigersberg. 
Auf königlichen allerhdchsten Befehl 
der Gencral-Sekretir 
Nemmer. 
(350)
	        
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