Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

793

santerie-Regimente  Herzog  Wilhelm,  —
Eduard  De  Abna,  zum  Unter-Lieutenant
im  S.  Chevaurlegers-Regimente  Leiningen,
—  und  Ludwig  Baron  Beulwitz,  zum
Unter-Lieutenant  im  3.  leichten  Infanterie"
Bataillon  Bernklau  ernannt.

H.  12.  Dem  als  Oberst  der  Kavallerie
aus  k.  preußischen  Kriegsdiensten  getretenen
Konrad  von  Malsen,  ist  erlaubt,  die  Unisorme
  à  la  suite  der  diesseitigen  Armee
nach  obigem  Grade  tragen  zu  dürfen.

§.  13.  Der  Oberzeugwart  zu  Närnberg,
  —  Ober-Lieutenant  Georg  Eschert,
erhält  den  Karakter  eines  Artillerie:  Kapitäns
  zweiter  Klasse.

G.  14.  Der  Auditor  Franz  von  Bäu--men,
  vom  2.  Chevaurlegers-Regimente
Taris,  ist  als  4.  Stadtgerichts-Assessor  in
Fürth  angestellt,  und  daher  der  Miliärdienste
  entlassen.

Der  Audiror  im  13.  Linien-Infanterie=Regimenre,
  Anton  Rächel,  wird  zum  2.
Chevaurlegers-Regimente  Taxis  versezt.

Der  Auditor  des  2.  leichten  Infamerie:
Bataillons  Treuberg,  Ignaz  Süßmaier,
rückt  zum  13.  Linien-Infanterie-Regim.  vor.

H.  15.  Der  Kriegs-Kasse-Konrrolleur  zu
Nürnberg,  Edmund  Riebel,  ist  in  nmlicher
  Eigenschaft  zur  Militär-Haupt-Kassa
in  München,  —  der  Kasern,  und  Droviant=Verwalter
  von  Landshut,  Thaddaus  Dollmann,
  als  Lazareth-Verwalter  nach  München,
  —  und  der  Kasern=  und  Proviant-Verwalter
  von  Freysing,  Karl  Hügler,  in
dieser  Eigenschaft  nach  Landshut  versezt.

 

79“

Die  provisorischen  Kasern=  und  Proviant
  =  Verwalter,  Johann  Christian
Brändel  zu  Baireuth,  —  und  Jakob
Schmitt  zu  Kufstein,  sind  in  nämlicher
Eigenschaft  definitiv  angestellt.

Der  Fourier  Anton  Bauer  ist  zum  Kasern=
  und  Proviant-Verwalter  in  Dillinzen
ernanne.

G.  16.  In  Betreff  der  Dienstes-Zeichen
der  General:  Staabs=  und  Ober-Offtziere
der  Armee  ist  verordnet,  daß
#a)  die  wirklich  aktiven  Generdle,  General=Lieutenants,

  und  General-Masors,  —

die  General=  und  Flügel-Adjutanten,  die

Offziere  des  General-Staabs,  dann  die

Adjutamen  der  Kommandirenden,  der

Divisions=  und  Brigade-Generäle,  die

bisher  bestandene  Schärpe  als  Dienstes-Zeichen

  behalten,  die  leztbemerkten  Adjutanten

  der  Generäle  selbe  im  Felde  zu

mehrerer  Auszeichnung  en  Bandouliére
tragen,  die  Generle  der  Infanterie,  Kavallerie,
  und  Artillerie  aber  solche  bei  der

Galla=  Unisorme  ganz  weglassen;  daß
b)  die  wirklich  aktiven  Staabs=  und  Ober-Offtziere

  des  Ingenieur-Korpe,  der  Hartschier-Leib=

  Garde,  der  Artillerie,  (ausgenommen

  jene  der  leichten  Kompagnien)
der  Zeughaus-Haupt-Direktion  und

Ouvrier-Kompagnie,  der  Einien,  undleichten

  Infanterie,  der  Kommandantschaften,

der  Garnisons-Kompagnien  und  des  Kadeten-Korps,
  ausse  -  Cols  als  Diensteszeichen
  zu  tragen  haben.

Diese  Uausse-Cols  werden  von  der  Farbe