Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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C)  Des  Finanz-Departements.
Des  Finanz-Ministerium.
Verfügung,  betreffend  den  zeitlichen  zollfreien  Einlaß  von  Getreide  in  das  Königreich.

Zu  Folge  höchster  Ermächtigung  wird  hiemit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  bei
dem  gegenwärtigen  Stande  der  Fruchtpreise,  nach  Maaßgabe  einer  bestehenden,  von  einigen
andern  Vereins-Regierungen  bereits  in  Anwendung  gesetzten  Bestimmung  des  Zollvereinigungs-Vertrags,
  ausländisches  Getreide,  als:  Waizen,  Spelz  oder  Dinkel,  Gerste,  Hafer,  Heidekorn
  oder  Buchwaizen  und  Roggen  bis  auf  Weiteres  frei  vom  Eingangszolle  im  das  Königreich
  eingelassen  werden  wird.

Stuttgart  den  20.  Februar  1846.  Gärttner.
Dienst-Erledigungen.

1)  Die  Bewerber  um  die  in  der  zweiten  Boldungsklasse  stehende  Oberamterichtersstelle
in  Cannstatt  haben  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  dem  K.  Gerichtshof  in  Eßlingen  zu
melden.  »

2)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Stelle  eines  Ephorus  des  evangelischen  Seminars
in  Urach  haben  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  dem  K.  Studienrathe  vorschriftmäßig  zu
melden.  Neben  den  Obliegenheiten  eines  Vorstandes  hat  ver  Ephorus  als  erster  Lehrer
der  Anstalt  wöchentlich  fünf  Unterrichtsstunden  zu  geben.  Das  Einkommen  der  Stelle  berechnet
  sich  zu  1559  fl.  30  kr.  neben  Amtswohnung.

3)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Pfarrei  Kleinas  pach,  Dekanats  Marbach,  welche
im  Mutterorte  741  und  in  11  Filialien,  von  denen  das  1  Stunde  entfernte  Allmersbach
eine  eigene  Schule,  keines  aber  eine  eigene  Kirche  hat,  1122  Kirchengenossen  zählt,  werden
aufgefordert,  binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Confistorium  vorschriftmäßig  sich  zu  melden.
Das  Einkommen  derselben  ist  in  Preisen  des  Sportelgesetzes  auf  1082  fl.  berechnet,  wobei
Verwandlung  der  ungeeigneten  Theile  vorbehalten  bleibt,  welcher  sich  der  künftige  Geistliche
nach  den  Bestimmungen  der  Ober-Kirchenbehörde  zu  unterwerfen  hat.  #

4)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Pfarrei  Oedenwaldstetten,  Dekanats  Münfingen,
welche  340  Kirchengenossen  zählt,  und  deren  verwandeltes  Einkommen  über  Abzug  von  40  fl.
zum  geistlichen  Besoldungs-Verbesserungsfonds  auf  984  fl.  in  Preisen  des  Sportelgesetzes  berechnet
  ist,  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Conststorium  vorschriftmäßig
zu  melden.