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die Beförderung des Pfarrers Georg Hal-
ler?), vakant gewoeden.
Im Umrkreise hat diese Pfarrei zwei
Stunden, und folgende Parochial= Orte,
Kersbach 1, Rollhof , Speickern 1, und
Weißenbach 1 Stunde vom Pfarrsize ent-
fernt. Zu Kersbach ist eine Filial-Kirche,
wo jährlich mehrere Gottesdienste gehalten,
und wöchentlich eine Messe gelesen wird.
Neben der Mutterkirche ist noch eine Kirch-
hofs-Kapelle, worin bei Begräbnissen die
Messen, und außerdem alle Wochen eine
sundirte Messe gelesen wird.
Die Jahl der Seelen ist 620; die Kom-
munikanten belaufen sich jährlich auf 108
männliche, 228 weibliche, in allen also
auf 426.
Auf 1070 fl. 1 kr. 2 pf. rheinisch be-
rechnen sich die in Widdum, Zehenten, Stol-
gebühren, und anderen zufälligen Einnah-
men bestehenden Erträgnisse dieser unmittel-
baren Patronats-Pfarrei, und die auf der-
selben ruhenden Lasten betragen 89 fl.
40 kr. rheinisch.
Innerhalb 4 Wochen haben sich die
Kompetenten um diese erledigte Stelle zu
melden, und ihren Meldungen vorschrifts-
mäßig die verschlossenen Zeugnisse ihrer Vor-
gesezten über ihre Qualisikation beizulegen.
Ansbach den 24. April 1812.
Königliches General = Kommissa=
riat dee Rezat-Kreises.
Freiherr v. Dbruberg.
Donner.
“) Siehbe S. 391.
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(Die Erledigung der katholischen Pfarrei Wein-
berg betreffend.)
Im Namen Seiner Masestät des Königs.
Der bisherige katholische Pfarrer Seba-
stian Antretter zu Weinberg'), ist auf die
Pfarrei Kinding befördert, und dadurch ge-
dachte Pfarrei Weinberg in Erledigung
gekommen.
Umkreis und Ausdehnung dieser Pfarrei
häált 14 Stunde; und hat an Parochial-
Orten das Weiler Vehlberg, das Weiler
Hinterbreitenthann, und das Weiler Vor-
derbreitenthann, dann die Gutenmühle.
Die Seelenzahl belquft sich auf so7,
und die Zahl der Kommnunikanten auf 101
männlichen und 221 weiblichen Geschlechtes.
Die Einkünfte betragen
509 fl. 37## kr. rheinisch,
und bestehen in Widdum, Zehenten, Stol-
gebühren und baarer Geldbesoldung.
Da diese Pfarrei königlichen Patronars
ist, so haben sich die Kompetenten um dieselbe
binnen 4 Wochen bel der unterzeichneten
Stelle zu melden, und die vorgeschriebenen
Zeugnisse ihrer geistlichen und weltlichen
Vorgesezten verschlossen beigubringen.
Ansbach den 24. April 1812.
Königliches General-Kommissa-
riat des Rezat-Kreises.
Freiherr v. Dörnberg.
Sponsel.
») Slehe S. 534.