Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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die Beförderung des Pfarrers Georg Hal- 
ler?), vakant gewoeden. 
Im Umrkreise hat diese Pfarrei zwei 
Stunden, und folgende Parochial= Orte, 
Kersbach 1, Rollhof , Speickern 1, und 
Weißenbach 1 Stunde vom Pfarrsize ent- 
fernt. Zu Kersbach ist eine Filial-Kirche, 
wo jährlich mehrere Gottesdienste gehalten, 
und wöchentlich eine Messe gelesen wird. 
Neben der Mutterkirche ist noch eine Kirch- 
hofs-Kapelle, worin bei Begräbnissen die 
Messen, und außerdem alle Wochen eine 
sundirte Messe gelesen wird. 
Die Jahl der Seelen ist 620; die Kom- 
munikanten belaufen sich jährlich auf 108 
männliche, 228 weibliche, in allen also 
auf 426. 
Auf 1070 fl. 1 kr. 2 pf. rheinisch be- 
rechnen sich die in Widdum, Zehenten, Stol- 
gebühren, und anderen zufälligen Einnah- 
men bestehenden Erträgnisse dieser unmittel- 
baren Patronats-Pfarrei, und die auf der- 
selben ruhenden Lasten betragen 89 fl. 
40 kr. rheinisch. 
Innerhalb 4 Wochen haben sich die 
Kompetenten um diese erledigte Stelle zu 
melden, und ihren Meldungen vorschrifts- 
mäßig die verschlossenen Zeugnisse ihrer Vor- 
gesezten über ihre Qualisikation beizulegen. 
Ansbach den 24. April 1812. 
Königliches General = Kommissa= 
riat dee Rezat-Kreises. 
Freiherr v. Dbruberg. 
Donner. 
“) Siehbe S. 391. 
  
854 
(Die Erledigung der katholischen Pfarrei Wein- 
berg betreffend.) 
Im Namen Seiner Masestät des Königs. 
Der bisherige katholische Pfarrer Seba- 
stian Antretter zu Weinberg'), ist auf die 
Pfarrei Kinding befördert, und dadurch ge- 
dachte Pfarrei Weinberg in Erledigung 
gekommen. 
Umkreis und Ausdehnung dieser Pfarrei 
häált 14 Stunde; und hat an Parochial- 
Orten das Weiler Vehlberg, das Weiler 
Hinterbreitenthann, und das Weiler Vor- 
derbreitenthann, dann die Gutenmühle. 
Die Seelenzahl belquft sich auf so7, 
und die Zahl der Kommnunikanten auf 101 
männlichen und 221 weiblichen Geschlechtes. 
Die Einkünfte betragen 
509 fl. 37## kr. rheinisch, 
und bestehen in Widdum, Zehenten, Stol- 
gebühren und baarer Geldbesoldung. 
Da diese Pfarrei königlichen Patronars 
ist, so haben sich die Kompetenten um dieselbe 
binnen 4 Wochen bel der unterzeichneten 
Stelle zu melden, und die vorgeschriebenen 
Zeugnisse ihrer geistlichen und weltlichen 
Vorgesezten verschlossen beigubringen. 
Ansbach den 24. April 1812. 
Königliches General-Kommissa- 
riat des Rezat-Kreises. 
Freiherr v. Dörnberg. 
Sponsel. 
») Slehe S. 534.
	        
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