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Regiernu
Königlich-Baierisches
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ngsblatt.
XXIX. Stück. München, Mittwoch den rz. Mai 1813.
Bekanntmachungen.
(Die Konsumo-Mant auf Eisendraht betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Guaden König von Baiern.
Auf die von Unserer General-Zoll: und
Maur Direktion mittels Berichts vom 9. l.
M. vorgelegte Bitte der Scheibenzieher-Profession
zu Nürnberg, um Befreiung von der
auf Eisendraht gelegten Konsumo: Mamt zu
2 fl. pr. Zentner, wird in besonderer Rücksicht,
daß diese Scheibenzieher den rohen
Messing oder Eisendraht feiner als die übrigen
Drahtzieher, zu Saiten für musikalische
Instrumente verarbeiten, und dazu den inländischen
Eisendraht nicht verwenden können,
denselben hiemit bewilligt, den zu diesen feinsten
Sorten nthigen Bedarf von Schmalkaldener
Eisendraht mie fünfzig Zentner jährlich,
für zo kr. per Zentner als Konsumo-Mauth,
unter der Bedingung einzuführen,
daß sie diesen Eisendrahr von Schmalkalden
unmittelbar und unter ihrer eigenen Adresse:
an die Niederlage der Scheibenzieher: Professsion,
Huzler er Kon s. in Rürnberg, beliehen,
wogegen bei dem unter Adressen von
Handelsleuten einkommenden Eisendraht der
gesezliche Zollsaz von 2 fl. unveraͤndert beibehalten
wird.
Muͤnchen den 24. April 1812.
Marx Joseph.
Graf von Monegelas.
Auf königlichen allerhöchsten Befehl
der General-Sekretär
G. Geiger.
(Das Fremdenwesen betreffend.)
Ministerium der auswärtigen
Angelegenheiten.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Seine Majestär der König haben zwar in
dem Paß-Reglement rom 16. März 1309
im Art. 1. den Inländern, welche nur im
Inlande reisen, die Verbindlichkeit nicht aufgelegt,
sich mit Pässen zu versehen, scch jedoch
vorbehalten, nach Umständen andere temporäre
Verordnungen zu erlassen. Allerhöchst
dieselben befehlen nun, daß bis zu erfolgendem
Widerrufe, vom 20. dieses Menats an,
alle Inländer, welche sich nach der Haupestade
begebe pehalten seyn sollen, einen von ihrer