Volltext : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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(Vrivilegium  uͤber  eiue  neu  erfundene  Hand-Feuersprize.)



Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Nachdem  durch  das  Uns  vorgelegte  Gutachten
  der  mathematisch  physükalischen  Klasse
Unserer  hiesigen  Akademie  der  Wissenschaften
die  Zweckmäáßigkeit  und  Rüzlichkeit  der  von
Unserm  Oberstbergrathe  Joseph  von  Baader
  erfundenen  kleinen  Hand,  Feuersprize,
bestehend  in  einem  wasserdichten  Gefäße,  welches
  durch  ein  Druckwerk  mit  Wasser  und
verdichteter  Luse  angefüllt  wird,  und  bei  Oeffnung
  eines  Ventils  oder  Hahnes  durch  den
Druck  der  eingepreßten  Luft  sich  von  selbst
entladet,  hinlänglich  bestätiget  worden  ist;
so  bewilligen  Wir  demselben  hiermit  auf  zwölf
Jahre  das  persnliche  Privilegium  zur  ausschliessenden
  Verfertigung  und  zum  alleinigen
Verkauf  dieser  Hand-Feuersprize.  Wir  verbieten
  deshalb  allen  Einwohnern  Unsers  Reiches,
  bei  Vermeidung  der  Konfiskation  und
bei  einer  Serafe  von  Einhundert  Dukaten,
woron  die  Hälste  dem  Aerar,  die  andere
Hälfte  dem  rechtmässigen  Verfertiger  und
Verkäufer,  oberwähntem  Oberstbergrathe  von
Baader  zufallen  solle,  ohne  dessen  Einwilligung
  diese  Hand-Feuersprize  unter  irgend
einer  Form  nachzumachen,  oder  zu  verkaufen,
die  Nachmachung  und  den  Verkauf  derselben
zu  begünstigen,  oder  dergleichen  im  Auslande
nachgemachte  Hand-Feuersprizen  einzuführen
oder  einzuschwärzen,  und  weisen  sämtliche
Obrigkeiten  an,  den  von  Baader  in  der  Ausübung
  seines  ausschliessenden  Privilegiums

—.—

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kräftigst  zu  schüzen,  lassen  auch  dasselbe  durch

Unser  Regierungsblatt  zur  allgemeinen  Wissenschaft

  und  Nachachtung  bekannt  machen.
Gegeben  in  Unserer  Haupt;  und  Residenzstade

  München  den  ao.  März  1812.

Max  Jose  ph.
Graf  von  Montgelas.

Auf  königlichen  allerhdchsten  Befebl
der  General-Sekret##
Kobell.

 

(Die  Erledigung  der  Pfarrel  Geiselwind  betrefsend.)

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Durch  die  Versezung  des  Pfarrers  Anton
  Joseph  Dürr  auf  die  Pfarrei  Hütten"
heim  )  ist  die  Pfarrei  Geiselwind  erledit
Jek  worden.

In  einem  Umkreise  von  5  Stunden  hat
die  Pfarrei  0  Parochialorke  incl.  Dürrenbuch,
wenn  daselbst  Katholiken  ansäßig  sind,  und
!7236.  Seelen,  worunter  sich  773.  Kommunikanten
  befinden,  nämlich  370  Mänlliche
und  303  Weibliche.

Zwei  Kapellen  befinden  sich  zu  Illmenau
Stunden  vom  Pfarrsitze  entfernt,  und  zu
Appenfelden  in  einer  Entfernung  von  Stun?
den.

Das  Einkommen  des  Pfarrers  belauft
sich  auf  §67  fl.,  das  in  Widdum,  Zehenten,
Stolgebühren,  Geld,  Holz  und  Opfergroschen
und  Oftereiern  bestehet.  Lasten  liegen  der
Pfarret  keine  ob.

Da  das  Patronat  Recht  dem  fürstlichen
Hause  Schwarzenberg  zustehet,  so  haben  sich

*)  Slehe  S.  03.