Koͤniglich-Baierisches
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Regierungshblat t.
XXxX. Stück. München, Samstag den 16. Mai 181##
Allgemeine Verordnung.
(Die Beisezung der Entscheldungs-Gründe in den
Beschlüssen der General-Kreis-Kommissariate
betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
don Gottes Gnaden König von Batiern.
W. haben auf die an Uns gestellre Anfrage:
eb die General-Kreis-Kommissariate verbunden
seyen, ihren Resolutionen und Beschlüssen
auch zugleich die Entscheidungs-Gründe
beizufügen?
beschlossen, und verordnen:
daß den definitiven Enescheidungen der
General-Kreis-Kommissartate über solche
Gegenstände, welche nach dem G. 45. ihrer
Instruktion, und nach der allerhöchsten Verordnung
vom a. Okcober vorigen Jahrs, die
Erweiterung ihrer Kompetenz betreffend, einer
kolleglalen Behandlung unterliegen, die
Haupt-Entscheidungs-Gründe zur Kenntniß
und Maßnahme der Parteien allerdings beigefüge
werden sollen.
München den r0. Mai 1812.
Mar Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf koniglichen allerhdchsten Befehl
der General-Sekretär
F. Kobell.
Bekanntmachungen.
(Die Studlen= Veiträge für die landärztlichen
Kandidaten pro 1817 betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wir haben für das gegenwärtige Etats-Jahr
1874 an Sctudien, Beiträgen für die
eandirgilichen Kandidaten an den Schulen
zu München, Bamberg und Salzburg die
Summe von 22760 fl. und zwar:
für den Main-Kreis 200oo fl.
Rezat-Kreis 3500
Regen-Kreis 2329050
Ober-Donaukreis 2900-Uncer-Donaukreis
10c0
Iller-Kreis 2900
Isar-Kreis 430290
Salzach-Kreis 1300
Inn-Kreis 1800
Summa 22750 fl.
bewilligt, und tassen daher Unsern Finanz-Direkrionen
die Listen hierüber mit dem Aufrrage
mittheilen, diese Beiträge da, wo das
Steuer-Hroviforium in diesem Jahre noch in
Ausführung kommt, in Folge des J. Abschnitts
C. III. Lit. A. des allgemeinen Steuer-Mandats
vom à2. November vorigen Jahrs auf die
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