Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

Koͤniglich-Baierisches

882

Regierungshblat  t.

XXxX.  Stück.  München,  Samstag  den  16.  Mai  181##

Allgemeine  Verordnung.

(Die  Beisezung  der  Entscheldungs-Gründe  in  den
Beschlüssen  der  General-Kreis-Kommissariate
betreffend.)

Wir  Maximilian  Joseph,
don  Gottes  Gnaden  König  von  Batiern.

W.  haben  auf  die  an  Uns  gestellre  Anfrage:
eb  die  General-Kreis-Kommissariate  verbunden
  seyen,  ihren  Resolutionen  und  Beschlüssen
  auch  zugleich  die  Entscheidungs-Gründe
  beizufügen?

beschlossen,  und  verordnen:
daß  den  definitiven  Enescheidungen  der

General-Kreis-Kommissartate  über  solche

Gegenstände,  welche  nach  dem  G.  45.  ihrer

Instruktion,  und  nach  der  allerhöchsten  Verordnung

  vom  a.  Okcober  vorigen  Jahrs,  die

Erweiterung  ihrer  Kompetenz  betreffend,  einer

kolleglalen  Behandlung  unterliegen,  die

Haupt-Entscheidungs-Gründe  zur  Kenntniß

und  Maßnahme  der  Parteien  allerdings  beigefüge

  werden  sollen.
München  den  r0.  Mai  1812.
Mar  Joseph.
Graf  von  Montgelas.
Auf  koniglichen  allerhdchsten  Befehl
der  General-Sekretär
F.  Kobell.

Bekanntmachungen.

 

(Die  Studlen=  Veiträge  für  die  landärztlichen
Kandidaten  pro  1817  betreffend.)
Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.
Wir  haben  für  das  gegenwärtige  Etats-Jahr
  1874  an  Sctudien,  Beiträgen  für  die
eandirgilichen  Kandidaten  an  den  Schulen
zu  München,  Bamberg  und  Salzburg  die
Summe  von  22760  fl.  und  zwar:
für  den  Main-Kreis  200oo  fl.
Rezat-Kreis  3500
Regen-Kreis  2329050
Ober-Donaukreis  2900-Uncer-Donaukreis
  10c0
Iller-Kreis  2900
Isar-Kreis  430290
Salzach-Kreis  1300
Inn-Kreis  1800
Summa  22750  fl.
bewilligt,  und  tassen  daher  Unsern  Finanz-Direkrionen
  die  Listen  hierüber  mit  dem  Aufrrage
  mittheilen,  diese  Beiträge  da,  wo  das
Steuer-Hroviforium  in  diesem  Jahre  noch  in
Ausführung  kommt,  in  Folge  des  J.  Abschnitts
C.  III.  Lit.  A.  des  allgemeinen  Steuer-Mandats
vom  à2.  November  vorigen  Jahrs  auf  die
(62)

u