Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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Kreis-Kasse zur Bezahlung anzuweisen, 
außerdem aber wo das Steuer-Provisorinm 
nicht besteht, solche nach Maßgabe Unsers 
Restrixts rom 3. Februar v. J. durch den 
bisherigen Wex der Konkurrenz aufzubringen. 
Muünchen den 8. Mai 1312. 
Max Joseph. 
Graf ven Montgelas. 
Auf koͤnlglichen allerhoͤchsten Befehl 
der Geuneral-Sekretaͤr 
G. Geiger. 
  
(Die Verlegung des Landgerichts und Rintamts 
Raitenbuch in das Staͤdtchen Greding be— 
treffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wir haben Uns über die gemeinschaftlichen 
Aunträge des General= Kommissariats und der 
Finanz-Direktion des Ober-Donaukreises, 
daß in Rücksicht der unzulänglichen Amts- 
bokalitäten des Landgerichts Raitenbuch, 
dieses Landgericht in das bisher zum Land- 
gerichte Beilngries gehörige Stdcchen 
Greding verlegt werden möchte, Vortrag 
erstatten lassen, und beschliessen hierauf, wie 
felgt: 
I. Der ganze Steuer-Distrikt Greding, 
bestehend aus dem Städtchen gleiches Namens, 
und den Dörfern Hausen und Metten- 
dorf, soll von dem Landgerichte Beilngries 
getennt, und dem bisherigen Landgerichte 
Raitenbuch einverleibt werden. 
II. In diesem Städtchen Greding soll 
das bisherige Landgericht Raitenbuch seinen 
Wohnstz nehmen, und auch von demselben 
künftig seinen Namen erhalten. 
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Der Siz des bisherigen Rentamts Raiten- 
buch soll desgleichen nach Greding versezt 
werden. 
III. Der Vollzug der vorstehenden Trans- 
lokation soll erst mit dem A##fange des näch- 
sten Etats-Jahres oder mit dem 1. Oltobet 
l. J. ins Werk gesezt werden. 
München den 1. Mai 1312. 
Max Joseph. 
Graf ven Montgelas. 
Auf kdniglichen allerhchsten Besebl 
der General-Sekretär 
F. Kobell. 
(Die bisherigen Ausgaben der Krlegs-perägua= 
tions-Kassen detreffend.) 
Ministertum der auswärtigen Aus 
gelegenheiten. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Seine königliche Majestät lassen hiebei eine 
Uebersicht der bisherigen Ausgaben der Kriegs- 
Peräquations-Kassen mit dem Anhange öffent- 
lich bekannt machen, daß es jedem Interessen- 
ten frei stehe, in Hinsscht seiner bereits bezahl= 
ten, oder erst noch in den lezten Klassen der 
Kriegsschulden zum Zuge gelangenden Fede- 
rungen sich die nähern Aufschlüsse durch Ein- 
sicht der Rechnungen und Klassisikationen bei 
den einschlägigen Kriegs-Kosten-Peräquations“ 
Kommissionen zu verschaffen. 
München den 7. Mai 1812. 
Graf von Montgelas. 
Durch den Minister 
der General--Sekretaͤr 
Baumüller.
	        
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