Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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9. 16. 
Die Aufkuͤndigung dieser Militaͤr-Kartel- 
Konvention soll zwar beiden Souverains frei- 
stehen, jedoch wollen sich dieselben ein Jahr 
vorher davon benachrichtigen. 
. 17. 
Gleich nach erfolgter Auswechslung der 
beiderseitigen Allerhöchsten Rarifikationen soll 
dleser Vertrag durch die Regierungsblätter 
allgemein bekannt gemacht, den Regimentern 
deutlich vorgelesen, und zugleich allen Zivil- 
und Militär-Behörden zur besondern Pflicht 
gemacht werden, diese Konvention auf das 
Genaueste zu befolgen. 
Zu dessen Urkund und Beglaubigung ist 
dieser doppelt ausgefertigte Vertrag von den 
beiderseitigen Bevollmächtigten eigenhändig 
unterschrieben und besiegelt worden. 
Würzburg am 18. März 1812. 
CUnterzeichnet:) 
Freih. v. Reding. Ch. J. B. v. Wagner. 
(L. S.) (I. S.) 
Wir Ferdinand von Gottes Gnaden Kal 
serlicher Prinz von Oesterreich, Königlicher 
Prinz von Ungarn und Böhmen, Erzherzog 
von Oesterreich, Großherzog zu Würzburg, 
und in Franken Herzog 2c. ic. urkunden und 
bekennen hiemic, daß Wir der vorstehenden 
lIwischen Uns und der Krone Baiern abge- 
schlossenen Militar-Kartel-Konvention in 
allen ihren Punkten Unsere vollkommene Ge- 
nehmigung ertheilt haben, und versprechen 
daher, dieselbe stets fest zu halten und genau 
beobachten zu lassen. 
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Zur Bestätigung dieses haben Wir diese 
Urkunde eigenhändig unterzeichnet, und Unser 
Siegel beidrucken lassen. 
Geschehen Würzburg den 4. April 1812. 
(Unterz.) Ferd inand. 
(L. S.) 
Bei Erledigung der Stelle eines diriglerenden 
Staats-Minlsters 
v. Hennebrith. 
Auf großherzogl. allerhöchsten Befehl 
v. Hartmann. 
  
Bekanntmachungen. 
(Das Dekret von Trlanen betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wir haben über die Wirkungen des am 
26. August vorigen Jahres in Trianon gege- 
benen kaiserlich= sranzesischen Dekrets, in An- 
sehung der in Baiern sich aufhaltenden oder 
in Unsern Diensten stehenden Franzosen, Uns 
umständlichen Vortrag erstatten lassen, und 
dießfalls, mit Berücksichtigung des von Unserer 
Gesandtschaft zu Paris am a7. November 
erstatteten Berichts, nach Vernehmung Un- 
sers geheimen Raths, folgende Beschlüsse 
gefaßt: 
I. Allen durch jenes Dekret betroffenen Im 
dividuen, welche sich in Unsern Staaten 
aufhalten, oder darin sich ansässig 98
	        
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