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„den Individuen gebracht werden. Wir ver-
„sehen Uns jedoch hiebei, daß mit dieser
„Bewilligung kein ungebuͤhrlicher Mißbrauch
„getrieben werde, welcher auch im Entdeckungs-
„Falle gegen den Veranlasser strenge geahn-
„det werden sollte.“
Welche allergnaͤdigste Bewilligung an-
durch oͤffentlich bekannt gemacht wird.
Muͤnchen den 10. Juni 1812.
Koͤniglicher Kriegs-Oekono-
mie-Rath.
Kraus.
Wilhelm.
(Die Erledigung der Pfarrei Ober-Eichstaͤdt
betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Durch die Beförderung des Psarrers
Joseph Wagner auf die Pfarrei Geimers-
heim?) ist die Pfarrei Ober-Eichstädt in
der bischflichen Diszes von Eichstádt, in dem
Landgerichte und Administrationsbezirke Eich-
städt in Erledigung gekommen. In einem Um-
kreise von az S#tunden, und bei einer Bevöl-
kerung von 630 Seelen besleht sie aus dem
Pfarrdorfe Ober: Eichstädt, dann aus den
Filial: Dörfern Schermfeld und Schbnau,
wovon das erste 1 das andere aber 1 Stunde
weit entsernt ist, dann aus dem 1 Stunde
entlegenen Einödehof Harthof genannt.
Die Einkünste des Pfarrers betragen,
an Dominikal und Rustikal-
Renten.
an Getreide. .... ..
) Siehe Seite 919.
196 fl. 12 kr.
162, 12,
1000
an Kompetenz vom k. Rent- fl. kr.
ELIL
an Kompetenz von der k. Stif-
tungs-Administration.
an Jahrtägen, und Stolge-
bühren ....-
90«-«
133«17«
Zusammen.·606fl.29tk.
wogegen die Lasten an Baukanon, Steuer,
und Grundzins, dann an Seminaristicum
die Summe von 10 fl. g kr. betragen. Die
Kompetenten um diese Pfarrei haben ihre er-
foderlichen Zeugniße innerhalb drei Wochen,
bei dem unterzeichneten koͤniglichen General-
Kommissariate vorzulegen.
Eichstaͤdt den 6. Juni 1812.
Koͤnigliches General-Kommissarlat
des Ober-Donau-Kreises
Freiherr von Gravenreuth.
von Walck.
Berichtigung.
Für einige der erstern Abdrücke des vor-
hergehenden Stücks dienet die Berichtigung,
daß es auf Seite 971. von der 10 Zeile an
heissen muß:
am 25. Mal, den Waldpfarrer zu Alten-
oͤtting, Michael Anton Schmid, auf die
Pfarrei Kastl, und den Dfarrer zu Marga"
rethenberg, Martin Gebauer, auf die Pfar-
rei Neukirchen beide im Landgerichte Oetting.