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Königlich -Balerisches
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Regierungshblat t.
XXXVIl. Stück. München, Samstag den 4. Juli 1812.
Vorschriften
zur
Anwendung und Wollziehung des Kon-
skriptions= Gesezes.
Zum
dritten Abschnitte des ersten Titels,
von
der freiwilligen Anwerbung.
-.
Are, in den Jahren der Militärpflichtig-
keit sich besindenden Jünglinge, dürfen zwar
sreiwillig sich anwerben lassen. Da aber
gemäß der Bestimmung Arrtikel 7. während
einer anbefohlenen Aushebung kein Konfkri-
birter von der aufgerufenen Alters-
klasse als freiwillig zugehender angenom-
men werden soll; so haben die General-
Kommando's, sobald denselben die Nach-
richt von einer anbefohlenen Aushebung er-
theilt wird, ihre untergeordneten Korps da-
von alsogleich in Kenntniß zu sezen.
I. 2. Unter diesem Verbote sind die
Militärpflichtigen von einer höhern als
der aufgerusenen Altersklasse, nicht begrif-
sen. Diese dürfen auch während einer Aus-
hebung unbedenklich angeworben werden,
müssen aber ein Zeugniß ihrer Ortsobrigkeit,
oder einen beglaubten Auszug aus dem
Taufbuche beibringen, daß sie zur ausgeru-
senen Klasse nicht gehören.
§. 3. Wenn nach Ablauf der bestimm-
ten Ziehungszeit ein, zur Ergänzung in
der aufgerufenen Klasse gehöriger Konfkri-
birter, welcher z. B. den Numer 66 er-
halten hä#tte, sich anwerben läßt; so kann
er, wenn der Konskriptions-Bezirk aus der
Ergänzungs-Klasse den Numer 64 und 65
an die Armee abzugeben hätte, noch nicht
gleich, sondern gemäß Art. 8. nur dann
erst angerechnet werden, wenn der Numer
66 zur wirklichen Einreihung aufgerusen
wird, und es ändert hiebei der Umstand
nichts, bei welchem Regimente der Ange,
worbene sich besindet, oder welchem der
Konskribirte aus der Ergänzung hätte zu-
getheilt werden sollen.
S. 4. Die Beherden der Konstkriptions=
Bezirke erhalten durch die bereits eingeführ-
ten Rekruten= Schreiben, welche die Regi-
menter auf der Sielle bei seder freiwilligen
Anwerbung zu erlassen angewiesen sind, da-
von die nörhige Kenntniß, und werden da-
durch in den Stand gesezt, wenn der Ange-
worbene noch in den Jahren der Milicär=
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