Full text : Bismarck Die gesammelten Werke. Band 3. (3)

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tirten  Aenderungen  mit  den  zugehörigen  Ordinatenlinien  roth  zu  zeichnen,  bei  Wasserstandslinien
  mit  blauer  Bandirung.  Ebenso  werden  die  Höhenzahlen,  welche  sich  auf
die  Bodenoberfläche  beziehen,  schwarz,  diejenigen  für  die  Wasserstände  blau  und  diejenigen,
welche  die  Höhenlage  der  projektirten  oder  neu  aufgeführten  Anlagen  angeben,  roth  eingeschrieben.


S.  10.

Die  Ausmessung  von  Bauarbeiten  (Baumessung)  hat  nach  Maßgabe  der
besonderen  Bestimmungen  zu  erfolgen,  welche  dem  Vertrag  zwischen  Bauherrn  und  Unternehmer
  zu  Grunde  liegen.

Wenn  eine  Vereinbarung  über  die  Art  und  Weise  des  Ausmaßes  und  der  Massenberechnung
  der  geleisteten  Arbeit  und  des  gelieferten  Materials  nicht  getroffen  worden
ist,  so  sind  die  ortsüblichen  Regeln  maßgebend.

Hiebei  sind  die  einzelnen  Maße  mit  der  zum  Preis  der  Arbeit  in  angemessenem
Verhältniß  stehenden  Genauigkeit  festzustellen  und  zwar  bei  Maurer-,  Steinhauer-,  Zimmer-,
  Schreiner-,  Glaser-,  Anstricharbeiten  u.  s.  w.  die  Längenmaße  in  der  Regel  nach
Metern  und  Centimetern,  die  Flächenmaße  nach  Quadratmetern  und  hundertsten  Theilen
derselben  und  die  Kubikmaße  nach  Kubikmetern  und  tausendsten  Theilen  derselben;  bei
Metallarbeiten  die  Längen=  und  Breitenmaße  in  Metern,  Centimetern  und  erforderlichenfalls
  in  Millimetern,  die  Stärkenmaße  in  Millimetern.  Bei  Metallarbeiten,  welche
nach  dem  Gewichte  bezahlt  werden,  findet  eine  Ausmessung  nur  dann  statt,  wenn  sie  besonders
  verlangt  wird.

8.  11.

Bei  Grabarbeiten  ist  vor  Beginn  der  Arbeit  die  Gestaltung  der  Oberfläche  des
abzugrabenden  Geländes  und  nach  erfolgter  Abgrabung  der  Rauminhalt  der  Baugrube
oder  des  Einschnitts  festzustellen.  Die  Berechnung  des  Rauminhalts  der  Einschnitte  bei
Eisenbahnen,  Straßen  und  Kanälen  wird  in  der  Regel  mittelst  Ouerprofilen  ausgeführt.
Wo  aber  eine  genaue  mathematische  Berechnung  der  Erdmasse  ausdrücklich  verlangt  wird
oder  nothwendig  erscheint,  wie  bei  Erdkörpern  mit  verhältnißmäßig  großer  Breite  und
Höhe,  zumal  wenn  solche  eine  unregelmäßige  Form  haben,  ist  der  zu  berechnende  Erdkörper
  in  lothrechte  dreiseitige  Prismen  zu  zerlegen,  deren  Grundflächen  aus  einem  in
größerem  Maßstab  aufgezeichneten  Lageplan  und  deren  lothrechte  Kanten  durch  Einnivelliren
  ihrer  Endpunkte  vor  und  nach  dem  Bau  zu  bestimmen  sind.