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Beilage zum „Kriege
Amtliche Mit
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Berschiedene Industriefirmen baben den Wunsch geäußert,
die Beilage „Aus der Kriegswirtschaft“ in
größerer Anzahl zu beziehen, um sie ihren Fabrikzeitungen
beizugeben. Die Versandstelle ist demgemäß beauftragt
worden auf Anfordern für Bezleher des Blaltes Sonderdrucke
berzustellen und diese gegen Erstattung der Kosten
— —
* Zur Organif
Industrie.
(Fortsetzung aus Rummer 15.)
Wollhandel und Wollindustrie.
Die englische Regierung bat bereits im Jabre 1916
die gesamte Wollschur des eigenen Landes beschlagnahmt
und die gesamte Wollernte von Australien und Reuseeland
aufgekaust. Für 1917 hat der Armee-Rat burch Erlaß
vom 5. April ebensalle die gesamte Schur des Vereinigten
Königreiches beschlagnahmt und außerdem Vorber
getroffen, um den Wollertrag aller Kolomen mit Beschlag
zu belegen. Für die Beschlagnahme der beimischen
Wolle gelten solgende Bestimmungen:
Ankauf. Für die Einsammlung den Schur wird
Großbritannien in gleiche Distrikte geteilt wie im vorigen
Jahr. Der Distriktsbeamte wird im Namen der Regierung
die Ankäufe ausführen; ein Komitee, bestehend aus
Händlern und Landwirten des Distrikts, wird ihm beratend
zur Seite stehen.
Preis. Der Preis ist um 50 Prozent Über den
Durchschnittspreis von Juni—Juli 1914 festgesezt. Eine
Zentral-Preisliste für England und Wales und lokale
Preislisten für jeden Distrikt werden demnächst veröffentlicht
werden.
Lieferung. Alle Wolle muß an bie vom Distriktsbeamten
bezeichnete Person abgeliefert werden. Jede
Person, die sich dieser Anordnung widersetzt, setzt sich der
Lerichtlichen Verfolgung aus, Alle Besitzer bon kleineren
Herden unter 50 Schafen haben die Wolle vor dem 31. Fuli
abzuliefern.
Zinsen. 5 Prezent Zinsen werden vom 1. September
an alle solche Personen gezahlt, die beauftragt
wurden, ihre Wolle nach diesem Datum zu liefern.
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eitungen
Anzahl Firmen zu festen Preisen übertragen und
Jeder private Handel mit Wolle, die im Jahre 1917
in Großbritannien, Irland oder auf der Jnsel Man erheugt
wird, ist verboten. Alle etwa schon darüber abgeschlossenen
Kaufverträge werden für ungülktig erklärt.
Mit diesen Maßnahmen geht die englische Regierung
weit über den Bedarf des Heeres hinaus und zwar vollbewußt.
Sie hat diesen Uebergriff (Unterhaus-Sitzung vom
15. Februar 1917) mit dem Hinweis darauf begründet, daß
England auch im Frieden seiner eigenen Wollindustrie die
Wolle zu bedeutend günstigeren Preisen verschaffen wolle,
als sie dem deutschen Wettbewerb zur Verfügung stehe. Die
Beschlagnahme und das jetzige Verteilungsverfahren sollen
jedoch nur für die Kriegszeit gelten; für den Frieden denkt
man an große Zusammenschlüsse privater Art, welche eine
sichtslos
aukgeschaltet — im Gegensatz zur Verteilung anderer beschlagnahmter
Waren, wie Fleisch, Zucker, Stroh, Leder und
Hols, welche den bestehenden Privatorganen übertragen
worden ist. Dadurch ist es gelungen, die Wollpreise in England
trotz hoher Einkaufspreise verhältulsmäßig niedrig zu
balten. Aus den Parlamentsverhandlungen ergibt sich jedoch,
daß die Freise verschieden gestellt werden — niedriger
für die Verarbeitung zur Ausfuhr, als für die zu inlänbischem
Verbrauch. Die Regierung macht ferner für die Zu.
tellung von Wolle zur Bedingung, daß ein Teil des Betriebes
entweder für den Heeresbedarf oder für die Ausfuhr
arbeite, obwohl gerade in England die meisten Webereien
ganz einseitig auf einige Artikel jeweils eingerichtet sind
und deshalb jener Bedingung nur unter erheblichen Verlusten
nachkommen können. Die ganze Verarbeitung der von
der Regierung gelieferten Wolle geschieht nach festen, vom
Kriegsamt bestimmten Sätzen ohne Submissionsverfahren
und ohne Zwischenhände.
Im Hauptgebiek der englischen Wollindustrie, in Vorksbire,
hat die Regierung außerdem die Vorbearbeitung des
für die Privatindustrie bestimmten Teils an eine beschränkte
irmen 6 alle in
der veröffentlichten Liste nicht enthaltenen Wolkwäscher,
Wollkämmer usw. geöwungen, sich der einen oder anderen der
bevorzugten Firmen anzuschließen, wenn sie überhaupt
Arbeit bekommen wollen. Man nimmt in England an, daß
Lloyd George durch diese Maßnahme im Kriege Verhält.-nisse
schaffen will, aus denen sich die privaten Zusammenschlüsse
im Frieden leicht ergeben können.