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Zulässige Einsenkungstiefe.
Die in beladenem Zustande zulässige Einsenkungstiefe des vorstehend genannten Schiffs ist an
zwei!
drei
meter Höhe bezeichnet worden. Die vorderste Klammer auf jeder Seite trägt als Stempel der hiesigen
Schiffsuntersuchungskommission die Buchstaben „,„ " in einem Ringe und dahinter die oben
angegebene Centnerzahl der Tragfähigkeit.
Von der Unterkante jeder Klammer ab gerechnet beträgt in Centimetern
jeder Seite desselben an Stellen mit eisernen Klammern von 30 Centimeter Länge und 4 Centi=%
vornen mittschiffs hinten
"
rechts links rechts links rechts. links
I
die
Bordfläche
Ladehöhe
Bodentiefe
«
Zur sicheren Leitung des Schiffs muß sich nachbezeichnete Bemannung auf demselben befinden: