Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1814. (9)

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gensburg  und  in  dem  Dekanate  Pondorf;
sie  zahlt  in  einem  Umkreise  von  4  Stunden
838  Seelen,  und  umfaßt  nebst  der  Hauptkirche
  zwei  Filialen  mit  zwei  Schulen.  Der
Marrer  bedarf  keines  Hilfpriesters.  Auf
dem  Filial  Falkenfels  befinder  sich  ein  Schloßkaplan,
  welcher  seinen  Unterhalt  von  der
Gutzherrschaft  beziehe.

Das  Einkommen  der  Pfarre  aus  dem
Widdum,  den  Zehenten,  Kirchen-Einnahmen
  und  Steolgefällen  beträgt  679  fl.
Die  besten  bestehen  in  einer  jährlichen  Abtabe
  von  §6  fl.,  wonach  sich  ein  Ertrag
don  633  fl.  ergiebt.  Jedoch  hat  der  Pfarker
  von  einem  zur  Pfarre  gehörigen  erbachtbaren
  Zehent  jährlich  o  kr.  Kastengilt,
  und  an  Gerreidedienst  3  Schäffel,  3Z  Mesen,
  1  Viertel  Korn,  und  4  Schäfsel,
3  Mtzen,  2  Viertel  Haber  zu  entrichten,
und  alle  12  Jahre  ein  Laudemium  von  go  fl.
P56  kr.  zu  bezahlen,  welches  auf  das  Jahr
1822  wieder  rrift.

De  Pfarrei  Ober  nberg.

Durch  den  Tod  des  Pfarrers  Schöffböck
die  Pfarrei  Obernberg  erlediget  worden.
  Dieselbe  liegt  in  dem  königlichen
kandgerichte  Obernberg,  in  der  Didzes  Pas
sau,  und  im  Dekanate  Gurten.  Ihr  Umkreis
  beschraͤnkt  sich  groͤßtentheils  auf  den
Markt  Obernberg  und  die  dabei  gelegene
Filial  St.  Nikola,  und  die  vormalige  Pfarte
  Merschwang,  welche  durch  den  Hilf-Wiester
  versehen  wird.  Sie  zählt  2022
Seelen,  und  hat  zwei  Schulen.

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Die  Erträgnisse  aus  dem  Widdum,  den
Zehencen,  Stolgebühren  und  grundherrlichen
  Renten  betragen  1667  fl.,  und  nach
Abzug  der  säntlichen  Abgaben,  Lasten  und
Kosten  für  den  Hilfpriester  bleiht  ein  reines
Einkommen  von  448  fl.

Im  Illerkreise.
7)  Die  Stadepfarrei  zu  Lindau.

Nach  dem  am  12.  Dezember  1872.  erfolgten
  Todfall  des  Verwesers  der  katholischen
  Stadtpfarrei  zu  Lindau,  Johann  Baptist
  Steidle,  ist  solche  vermög  der  erfolgten
allerhöchsten  Enrschließung  vom  3.  September
  v.  J.  in  der  Art  definitive  organisirt
worden.

Sie  liegt  im  Bißthume  Konstanz,  dem
Polizei-Kommissariate  und  allgemeinen  Seiftungs-Administrazions-Bezirke
  Lindau,  ihr
Sprengel  erstreckt  sich  über  alle  katholische
Einwohner  der  Srade  und  der  evangelischen
Oerter  Oeschach  und  Schönan,  sie  ist  demnach
  eine  Stunde  lang,  und  r3  Srunden
breit,  und  enthält  gegen  coo  Seelen,  ohne
die  Garnison  gerechnet.

Die  für  einen  zeitlichen  Pfarrer  aus  dem
allerhöchsten  Aerar  fließende  Einkünften  bestehen


#a)  in  firem  Gehalte  an  Geld  7o0  fl.,

b)  in  freier  Wohnung  in  dem  vorhandenen

  Pfarrgebaude,

c)  im  Genuß  der  Stole  gegen  40  fl.

Wenn  derbisherige  Benefiziar  ad  St.  Cittam
eine  anderweitige  Anstellung  erhält,  so  wird
nach  dem  Inhalt  der  oben  angesogenen  gller-