Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1814. (9)

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Regi 
Koͤniglich-Baierisches 
ierungsblatt. 
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AlV. Stück. München, Mittwoch den -3. Februar 1814. 
  
Allgemeine Verordnungen. 
  
Sie Erhebung der ordentlichen direkten Staats- 
auflagen für das Etätsjahr 1812 betreffend.) 
Wir Marimilian Joseph, 
don Gottes Gnaden König von Baiern. 
Durch Unsere Verordnung vom 19. Septem- 
ber vorigen Jahres *) haben Wir die Mittel 
und Wege bestimmt, welche Wir vor der 
Hand zur Deckung der dermaligen außer- 
erdentlichen Staatsbedürfnisse nothwendig, 
und zweckmäßig erachtet haben. Um aber 
auch den ordentlichen Staatsbeduͤrfnissen ge- 
hörig fürzusehen, haben Wir auf den An- 
trag Unseres geheimen Finanz-Ministerium, 
und mit Rücksicht auf die eben angezogene 
Verordnung, über die für das laufende Etats- 
sahr in Unserem Reiche zu erhebenden or- 
dentlichen direkten Auflagen beschlossen, und 
beschließen Wir, wie folgt: 
  
Erster Abschnitk. 
Von den direkten Auflagen überhaupt, 
welche im Etatsjahre 1872 bestehen 
sollen. 
. J. 
Das allgemeine Steuerprovisorium soll 
im laufenden Etatsjahre auch in dem Für- 
*e) Magebl. bes Jabred 1813. St. L. S. 1161. u. 
solt · J « 
  
stenthume Batreuth, Ober= und Unter- 
land's, in den ehemaligen Fürstenthümern 
Salzburg und Berchresgaden, dann 
im Inn und dießseitigen Hausruckvter= 
tel in Anwendung kommen. 
g. U. 
In Folge dessen sollen vom laufenden 
Etatsjahre angefangen, auch in diesen jLan- 
destheilen, wie in allen übrigen Theilen des 
Reiches, wo das allgemeine Steuerprovi- 
sorium, oder das definteive Steuersystem 
eingeführt ist, nur mehr folgende direkte 
Sraatsauflagen bestehen, nämlich: 
A. die Haussteuer; 
B. die Grundsteuer; 
C. die Dominikalsteuer; 
D. die Gewerbestener; 
E. die Familien: oder Personalsteuer; 
. die Zugvlehsteuer. 
. III. 
Eben so sollen in den gedachten Landes- 
theilen von nun an auch die ordentlichen 
Konkurrenzen zu besonderen Staatszwecken 
(sohin mit Ausnahme der Konkurrenzen zu 
außerordentlichen Beduͤrfnissen, dann 
zu den Kommunal- und Lokalausgaben) jes- 
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