Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1814. (9)

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(Postentfernung zwischen Salzbur g und Teisen- 
dorf). 
Es haben Seine koͤnigliche Majestaͤt zu- 
folge allerhoͤchster Entschließung vom 25. 
Jaͤnner l. J. die Postentfernung zwischen 
Salzburg und Teisendorf von einer einfa- 
chen Post auf eine und ein Viertel Post- 
stazion allergnddigst zu bestimmen geruhet. 
  
(Bier-Aufschlag in der Stadt Dinkelsbühl im 
Rezatkreise). 
Nach dem gemeinschaftlichen Antrage des 
königlichen General-Kommissariats und der 
Finanz-Direkzion des Rezatkreises bewilli- 
gen Seine königliche Majestät allergnddigst, 
daß in der Stadt Dinkelsbühl ein Bier- 
Aufschlag von einen Pfenning von jeder 
Maaß des dort konsummirten Bieres vor- 
erst auf vier hintereinander folgende Jahre 
erhoben, und zur Tilgung der Lokal-Kriegs= 
Schulden verwendet werde. 
München den 77. Februar 1814. 
  
Umlagen. 
  
(Im ehemaligen Pegniz= und Rezakkreise). 
Um jene Kosten, welche im vorigen Etats- 
jahre auf Spitäler, Magazine und Durch- 
märsche fremder Truppen erlaufen, und 
vorschußweise aus den Peräquazions-Kassen 
des vormaligen Rezat= und Pegnizkreises 
bestritten worden sind, zu decken, und die- 
sen Kassen zu ihren geleisteten Vorschüßen 
wieder zu verhelfen, genehmigen Seine ké- 
nigliche Majestät nach dem Antrage der bei- 
den Rezat Kreisstellen vom 14. vorigen Mo- 
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nats, daß zu der hiefür erfoderlichen Kreio= 
Umlage auch jene Bezirke des dermaligen 
Rezatkreises, welche zur Zeit keine Kriegs, 
Konkurrenz Umlage zur Peräquazions-Kas- 
se bezahlen, folglich nichts zur Bestrei- 
tung der laufenden Kriegs= Ausgaben bei- 
tragen, nämlich 
1) das Landgericht Bibarr, 
2) — — Elrlangen, 
3) das Hollzei-Kommissariat Erlangen, 
4) das Landgericht Herzogenaurach, 
5) — — Erlbach, 
6) — — Neustadt, 
7) — — Windsheim, 
8) — — Hoͤchstadt, 
mit 6 Kreuzer von jedem Steuergulden bei- 
gezogen werden sollen. 
München den 12. Februar 1814. 
(In nachstehenden Landgerichten des Rejat- 
kreises.) 
Nach dem Antrage vem 27. v. M. ges 
nehmigen Seine königliche Majestät, daß 
jene Kosten ad #r#1340 fl., welche auf die 
durch Admodiazion beigeschaften Fourage zur 
Ergänzung des Magazins in Nürnberg er- 
laufen sind, von den konkurrenzrflichtigen 
Unrerthanen nachstehender Landgerichte durch 
eine Umlage nach dem vorgelegten Reparti" 
zionsplan erhoben, und zur Befriedigung der 
Lieferanten verwender werden. 
Naämlich von den Unterthanen des Land“ 
gerichts: 
1) Markt Bibart 
2) Erlangen 
(36 “) 
831fl. 15 kr. 
16 120
	        
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