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(Postentfernung zwischen Salzbur g und Teisen-
dorf).
Es haben Seine koͤnigliche Majestaͤt zu-
folge allerhoͤchster Entschließung vom 25.
Jaͤnner l. J. die Postentfernung zwischen
Salzburg und Teisendorf von einer einfa-
chen Post auf eine und ein Viertel Post-
stazion allergnddigst zu bestimmen geruhet.
(Bier-Aufschlag in der Stadt Dinkelsbühl im
Rezatkreise).
Nach dem gemeinschaftlichen Antrage des
königlichen General-Kommissariats und der
Finanz-Direkzion des Rezatkreises bewilli-
gen Seine königliche Majestät allergnddigst,
daß in der Stadt Dinkelsbühl ein Bier-
Aufschlag von einen Pfenning von jeder
Maaß des dort konsummirten Bieres vor-
erst auf vier hintereinander folgende Jahre
erhoben, und zur Tilgung der Lokal-Kriegs=
Schulden verwendet werde.
München den 77. Februar 1814.
Umlagen.
(Im ehemaligen Pegniz= und Rezakkreise).
Um jene Kosten, welche im vorigen Etats-
jahre auf Spitäler, Magazine und Durch-
märsche fremder Truppen erlaufen, und
vorschußweise aus den Peräquazions-Kassen
des vormaligen Rezat= und Pegnizkreises
bestritten worden sind, zu decken, und die-
sen Kassen zu ihren geleisteten Vorschüßen
wieder zu verhelfen, genehmigen Seine ké-
nigliche Majestät nach dem Antrage der bei-
den Rezat Kreisstellen vom 14. vorigen Mo-
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nats, daß zu der hiefür erfoderlichen Kreio=
Umlage auch jene Bezirke des dermaligen
Rezatkreises, welche zur Zeit keine Kriegs,
Konkurrenz Umlage zur Peräquazions-Kas-
se bezahlen, folglich nichts zur Bestrei-
tung der laufenden Kriegs= Ausgaben bei-
tragen, nämlich
1) das Landgericht Bibarr,
2) — — Elrlangen,
3) das Hollzei-Kommissariat Erlangen,
4) das Landgericht Herzogenaurach,
5) — — Erlbach,
6) — — Neustadt,
7) — — Windsheim,
8) — — Hoͤchstadt,
mit 6 Kreuzer von jedem Steuergulden bei-
gezogen werden sollen.
München den 12. Februar 1814.
(In nachstehenden Landgerichten des Rejat-
kreises.)
Nach dem Antrage vem 27. v. M. ges
nehmigen Seine königliche Majestät, daß
jene Kosten ad #r#1340 fl., welche auf die
durch Admodiazion beigeschaften Fourage zur
Ergänzung des Magazins in Nürnberg er-
laufen sind, von den konkurrenzrflichtigen
Unrerthanen nachstehender Landgerichte durch
eine Umlage nach dem vorgelegten Reparti"
zionsplan erhoben, und zur Befriedigung der
Lieferanten verwender werden.
Naämlich von den Unterthanen des Land“
gerichts:
1) Markt Bibart
2) Erlangen
(36 “)
831fl. 15 kr.
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