Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1814. (9)

Koͤniglich-Baierisches 6 
KRegierungsblatt. 
  
I. Stuͤck. Muͤnchen, Samstag den 1. Jaͤnner 1814. 
— 
Bekanntmachungen. 
  
(die prüfung des Bauholz-Bedürfnisses der 
Forstberechtigten betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
J allrgnädigster Erwägung, daß die von 
der General-Forst-Administrazion wegen 
der Prüfung des Bauholz= Bedürfnisses der 
borfterechtigten in Antrag gebrachte Maß- 
kegel, nach welcher diese Prüsung durch die 
kand· Bauinspekzionen geschehen soll, exzess 
sve Kosten, Aufrechnungen für Reisen und 
Einschtsnahme ab Seiten der Land-Bau- 
Infpekkoren und NReklamazionen der Unter- 
shonen über beschränktes Forstrecht zur Folge 
baben wärde; auf der andern Seite aber 
Sahen die willkührlichen und überspannten 
Frderungen der Forstberechtigten zur Sicher- 
#img des Interesses Unseres Staats-Ae- 
wars nochwendig eine Kontrolle in Anwen- 
dung kemmen muß, so haben Wir Uns 
alergnaͤdigst bewogen, den Artikel XIX. 
diensies · Iustcut zien des Forsipersonals 
in zu modifiztren, daß statt der durch 
die Land- Bauinspektoren vorzunehmenden 
Lokal-Besichtigung, die Ueberschlaͤge uͤber 
das Bauholz-Beduͤrfniß der forstberechtig- 
ten Unterthanen von den verpflichteten land- 
gerichtlichen Werkmeistern zu verfassen, und 
durch das Zeugniß der einschlagenden Rent- 
aͤmter jederzeit zu bekraͤftigen sind. 
Muͤnchen den 18. Dezember 1813. 
Aus Seiner königlichen Majestät Spezlal= 
Pollmacht. 
Graf von Moncgelas. 
Auf königlichen allerhdchsten Befehl 
der General-Sekrerär 
G. von Geiger. 
  
  
Umlagen. 
  
(In der Gemeinde Inzingen im Jnnkreigse.) 
Seine königliche Majestät genehmigen 
den von dem General' Kommissariate des 
Innkreises mit Bericht vom 6. vor. M. 
vorgelegten Tilgungs-Plan über sämtliche 
Passiv-Kapital-Schulden der Gemeinde 
Inzingen, Landgerichts Telfs, wonach 
zur Abzahlung sowehl der auf §140 fl. akr. 
sich belaufenden Passiv-Kapitalien, als der 
laufenden Zinsen, durch 13 Jahre jährlich 
eine Umlage von 511 fl. 33kr. zu erheben ist. 
München den 27. Dezember 1813, 
1°)
	        
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