Koͤniglich-Baierisches 6
KRegierungsblatt.
I. Stuͤck. Muͤnchen, Samstag den 1. Jaͤnner 1814.
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Bekanntmachungen.
(die prüfung des Bauholz-Bedürfnisses der
Forstberechtigten betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
J allrgnädigster Erwägung, daß die von
der General-Forst-Administrazion wegen
der Prüfung des Bauholz= Bedürfnisses der
borfterechtigten in Antrag gebrachte Maßkegel,
nach welcher diese Prüsung durch die
kand· Bauinspekzionen geschehen soll, exzess
sve Kosten, Aufrechnungen für Reisen und
Einschtsnahme ab Seiten der Land-Bau-Infpekkoren
und NReklamazionen der Untershonen
über beschränktes Forstrecht zur Folge
baben wärde; auf der andern Seite aber
Sahen die willkührlichen und überspannten
Frderungen der Forstberechtigten zur Sicher-#img
des Interesses Unseres Staats-Aewars
nochwendig eine Kontrolle in Anwendung
kemmen muß, so haben Wir Uns
alergnaͤdigst bewogen, den Artikel XIX.
diensies · Iustcut zien des Forsipersonals
in zu modifiztren, daß statt der durch
die Land- Bauinspektoren vorzunehmenden
Lokal-Besichtigung, die Ueberschlaͤge uͤber
das Bauholz-Beduͤrfniß der forstberechtigten
Unterthanen von den verpflichteten landgerichtlichen
Werkmeistern zu verfassen, und
durch das Zeugniß der einschlagenden Rentaͤmter
jederzeit zu bekraͤftigen sind.
Muͤnchen den 18. Dezember 1813.
Aus Seiner königlichen Majestät Spezlal=Pollmacht.
Graf von Moncgelas.
Auf königlichen allerhdchsten Befehl
der General-Sekrerär
G. von Geiger.
Umlagen.
(In der Gemeinde Inzingen im Jnnkreigse.)
Seine königliche Majestät genehmigen
den von dem General' Kommissariate des
Innkreises mit Bericht vom 6. vor. M.
vorgelegten Tilgungs-Plan über sämtliche
Passiv-Kapital-Schulden der Gemeinde
Inzingen, Landgerichts Telfs, wonach
zur Abzahlung sowehl der auf §140 fl. akr.
sich belaufenden Passiv-Kapitalien, als der
laufenden Zinsen, durch 13 Jahre jährlich
eine Umlage von 511 fl. 33kr. zu erheben ist.
München den 27. Dezember 1813,
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