Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1814. (9)

Koͤniglich-Baierisches  6

KRegierungsblatt.

 

I.  Stuͤck.  Muͤnchen,  Samstag  den  1.  Jaͤnner  1814.

—

Bekanntmachungen.

 

(die  prüfung  des  Bauholz-Bedürfnisses  der
Forstberechtigten  betreffend.)

Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

J  allrgnädigster  Erwägung,  daß  die  von
der  General-Forst-Administrazion  wegen
der  Prüfung  des  Bauholz=  Bedürfnisses  der
borfterechtigten  in  Antrag  gebrachte  Maßkegel,
  nach  welcher  diese  Prüsung  durch  die
kand·  Bauinspekzionen  geschehen  soll,  exzess
sve  Kosten,  Aufrechnungen  für  Reisen  und
Einschtsnahme  ab  Seiten  der  Land-Bau-Infpekkoren
  und  NReklamazionen  der  Untershonen
  über  beschränktes  Forstrecht  zur  Folge
baben  wärde;  auf  der  andern  Seite  aber
Sahen  die  willkührlichen  und  überspannten
Frderungen  der  Forstberechtigten  zur  Sicher-#img
  des  Interesses  Unseres  Staats-Aewars
  nochwendig  eine  Kontrolle  in  Anwendung
  kemmen  muß,  so  haben  Wir  Uns
alergnaͤdigst  bewogen,  den  Artikel  XIX.
diensies  ·  Iustcut  zien  des  Forsipersonals

in  zu  modifiztren,  daß  statt  der  durch
die  Land-  Bauinspektoren  vorzunehmenden

Lokal-Besichtigung,  die  Ueberschlaͤge  uͤber
das  Bauholz-Beduͤrfniß  der  forstberechtigten
  Unterthanen  von  den  verpflichteten  landgerichtlichen
  Werkmeistern  zu  verfassen,  und
durch  das  Zeugniß  der  einschlagenden  Rentaͤmter
  jederzeit  zu  bekraͤftigen  sind.
Muͤnchen  den  18.  Dezember  1813.
Aus  Seiner  königlichen  Majestät  Spezlal=Pollmacht.

Graf  von  Moncgelas.
Auf  königlichen  allerhdchsten  Befehl
der  General-Sekrerär
G.  von  Geiger.

 

 

Umlagen.

 

(In  der  Gemeinde  Inzingen  im  Jnnkreigse.)
Seine  königliche  Majestät  genehmigen
den  von  dem  General'  Kommissariate  des
Innkreises  mit  Bericht  vom  6.  vor.  M.
vorgelegten  Tilgungs-Plan  über  sämtliche
Passiv-Kapital-Schulden  der  Gemeinde
Inzingen,  Landgerichts  Telfs,  wonach
zur  Abzahlung  sowehl  der  auf  §140  fl.  akr.
sich  belaufenden  Passiv-Kapitalien,  als  der
laufenden  Zinsen,  durch  13  Jahre  jährlich
eine  Umlage  von  511  fl.  33kr.  zu  erheben  ist.
München  den  27.  Dezember  1813,

1°)