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sungs-Scheine, Trakten, Tressor-Scheine
rc. ic. so wird andurch:
1) Die Verfuͤgung, wonach diese Papiere
offen zur Post gebracht und in Beiseyn
des Aufgebers von dem Post· Beamten
nachgezaͤhlt werden mußten, aufgehoben.
2) Es haben aber die Aufgeber derglei-
chen Versendungen wohl zu kouvertiren,
und die Umschlaͤge, wie bishero, von
Innen und Außen mit mehrfachen Sie-
gel-Aufdrücken zu wohlverwahrten Ver-
schluß zu bringen.
3) Der Post: Beamte hat diese ihm über-
gebene Sendung noch ferner, in Bei-
seyn des Aufgebers, mit gutem Bind-
faden doppelt kreuzweise zu umschnüren,
und an dem auf der Rückseite anzubrin'
genden Schluß, däs Amts-Siegel,
der Aufgeber aber annoch auf die an-
dere Stelle, wo der Bindfaden sich
kreuzet, sein Privat= Siegel aufzu-
drücken.
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Was die Postwagens-Taxe fuͤr solche
Sendungen betrift, so haben solche kuͤnftig,
vom 1. April angefangen, das Porto ganz
nach den zwei End-Kolonnen des Kontanti-
Tarifs vom 15. Mai 1810, welche das
Porto für baar Geld vorstellende Papiere
ausweiset, zu entrichten, nachdem der von
den Aufgebern jedesmal im Nominal-Werthe
auf der Adresse zu deklarirende Betrag die-
ser Papiere, auf ihren wirklichen Werth
nach dem Kours reduzirt seyn wird.
Wern daher (beispielsweise) eine Auf-
gabe geschieher, welche rooo fl. W. W. Ein-
lösungs= Scheine enthält, der Kours aber
am Tage der Aufgabe für diesen Betrag
den wirklichen Werth von goo fl. Rheini-
schen-Werth ausweisen würde, so ist diese
Sendung auf 36 Meilen mit 3 fl. 59 kr.
zu taxiren.
München den 16. März 1814.
Königliche General Post-Direkzion.
Karl Freiherr von Drechsel.
Deise nrider.
Be i t
r 4 38 e
zur
allgemeinen kande -Bewaffnung.
Fortsezung des
Verzeichnisses
ratriotischer Beiträge zur allgemeinen Landes-Bewaffnung, so wie der Anerbierungen zur
vollkommenen Equipirung von Jägern und Husaren, und persoönliche Stellung mit Egqut-
pirung einzelner Individuen.
Im Isar kreise:
(Siehe II. XI. u. XII. Stück.)