Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1814. (9)

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Uebersicht 
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Quartale 1813 gelieferten Spezlal-Ingquistzionen. 
  
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General= 
Kriminal- 
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hörigen Serafen an die vorgesezten Appella- 
zionsgerichte nebst dem Betrage der einge- 
sangenen Strafgelder einzusenden. 
Diese Verzeichnisse müssen enthalten das 
Rubrum der Sache, den Namen des Advo“ 
katen, gegen welchen die Strafe verhängt 
worden, den Betrag derselben, so wie die 
Bemerkung, ob solche wirklich erlegt wor- 
den, oder nicht, wobei es sich von selbst ver- 
steher, daß die rückständig gebliebenen Stra- 
sen in dem nächsten Verzeichnisse immer wie- 
der namentlich mit der Bemerkung anzufüah- 
ren sind, ob solche in dem zulezt verflossenen 
Semester erlegt worden, oder nicht. 
Gleiche Verzeichnisse sind auch bei den 
Aovpellazionsgerichten über die von ihnen 
selbst verhängten Strafen zu verfassen, und 
nebst den Verzeichnissen der Untergerichte 
und dem beizufügenden Geldbetrage unver- 
züglich einzubefördern. 
3) Da endlich bei Auszahlung der mo- 
natlichen Pensions-Raten zu wissen noth- 
wendig ist, ob die partizipirende Wittwe 
sich noch im Wittwenstande befinde, und 
wo sie sich aufhalte, dann bei den pensions- 
mäßigen Waisen, daß sie noch unversorgt 
seyen und im Königreiche Batern wohnen, 
so haben die Behörden bei Ercheilung der 
Lebenszeugnisse hierauf Rücksicht zu nehmen, 
und die betreffenden Umstände besonders aus- 
zudrücken. 
München den s. Jänner 1814. 
Graf Reigersberg. 
Durch den Minister 
der Gencral-Sekretä# 
v. Memmer. 
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