673
Negiern
Königlich -Baierisches
674
nugsblatt.
XXV. Stück. München, Mittwoch den zo. März 1874.
Bekanntmachungen.
(Die Herausgabe der Kreis= Intelligenzblätter
betreffend.!)
Wir Marximiltan Josepb,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wr.. bestimmen über die Herausgabe der
Kreis= Intelligenzblätter auf den Uns erstat-t
teten Vortrag Folgendes;:
1
In jedem Kreise des Koͤnigreichs soll ein
Kreis, Intelltgenzblatt bestehen, welches alle
amtlichen Anordnungen und Verfügungen
sämrlicher administrativen“ gerichtlichen und
finanziellen Ober= und Unterbehörden des
Kreises, deren öffentliche Bekanntmachung
norhwendig ist, und sonst keinem Anstande
unterliegt, aufnimmt und verbreitet.
Es ist dasselbe zugleich zur Bekanntma=
chung erlaubter Privatnachrichten geeignet.
Es sollen jedoch amtliche Kundmachungen alle-
zeit zuvörderst unter der Aufschrift: Amt-
liche Artikel“ inserirt, und nach ihnen
Privataufsäze unter der Aufschrist „Nicht
amtliche Artikel“ erst eingesezt werden.
Dieses Kreis-Inrelligenzblatt soll über
all mit dem Lokal. Intelligenzblatte des Haupt=
stadt, in welcher der Kreis seinen Sixz har,
vereinigt werden. Die Residenzstadt Mün-
chen, so wie die Städte Augsburg und Nürn-
berg, behakten jedoch ihre eigenen besonderen
Lokal-Intelligenzblätter.
III.
Die Herausgabe des Kreis-Intelligenz-
blattes soll in der Regel von der Polizei=
behörde der Kreis-Hauptstadt besorgt, und
der Erlös zu polizeilichen Ausgaben, wor-
über die weitere Disposizion noch vorbehalten
wird, verwendet werden, da nach der Instruk-
zion für die Polizeidirekzionen, diesen oder den
Polizeikommissarlaten das ganze Intelligenz-
wesen zugehört. Ausnahmsweise soll
jedoch in denjenigen Kreis-Hauptstaädten, wo
bereits Privatpersonen oder Privatinstitute
ein gültiges Privilegium zur Herausgabe des
städtischen Intelligenzblattes besizen, diesen
Privilegirten auf die Dauer ihres Drivile=
giums die Herausgabe des Kreis-Intelltgenz-
blattes überlassen werden. Das Intelligenz-
blatt für den Isarkreis ist von dem Gemral-
Kommissarlare selbst, unter der Direkzion des.
Kreis-Kanzleidirektors, herauszugeben.
7.
Die Zenfur des Kreis= Intelligenzblartes
hat überall das General" Kommissariat zu
besorgen.
(45)