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. V.
Das Kreis, Intelligenzblatt muß um den
billigsten Preis, so weit es ohne Nachtheil
des Herausgebers geschehen kann, gegeben;
alle wirklich offiziellen Bekanntmachungen
müssen darin unentgeldlich ausgenommen;
Einrückungen in Parteisachen oder in Dri-
votangelegenheiten aber mit einer verhaͤltniß-
mässigen billlgen Gebühr honorirt werden.
VI.
Das Kreis-Intelligenzölatt ist zu halten:
1) von allen administrativen, gerichtlichen
und finanziellen Ober; und Unterbehoͤr-
den des Kreises auf Kosten ihrer Regie;
2) von allen Pfarreien des Kreises, jedoch
so, daß der Pfarrer jedes Blatt gleich
nach dem Empfange unter alle Gemein-
de-Vorsteher des Pfarrsprengels zirkuli-
ren lätzt, welche sodann für die weitere
Bekanntmachung der treffenden Artikel in
ihrer Gemeinde Sorge zu tragen haben.
Das Kreisblatt wird hierauf dem Psar-
rer zur Aufoewahrung bei der Pfarrei
und zum sernern Gebrauch sowohl der
Pfaerei als der Gemeinde-Borsteher, zu-
rückgegeben. Die Anschaffung des Kreis,
blattes soll halb auf Kosten der Kirche,
und halb auf Kosten der Pfarrgemeinde
geschehen.
Die General- Kommissariate haben hie-
nach das Weuere zu verfügen. ,
Muͤnchen den 7. Maͤtz 1814.
Mar Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf ldniglichen allerböchsten Befeht
der General- Sekretaͤr
Fr. von Kobell.
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(Die Uniform des Hefmusit- Versouals betref-
fend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnuaden König von Balern.
Auf die mittels gutächtlichen Berichts
Unserer Hofmusik" Intendanz vom 1. lau-
fenden Monats Uns vorgetragenen Bitte
Unsers gesamten Hofmusieé= Personals um
eine solche Abänderung der vorgeschriebenen
Uniformsbestimmungen, welche einerseits
auch den minder bemittelten Indiolduen des-
selben moͤglich mache, bei Hoffesten in Galla
zu erscheinen, andererseits dieses Personal
von den uͤbrigen zur gleichen Klasse gehörigen
Dienern Unsers Hofes auf eine karakteristi=
sche Weise unterscheide, haben Wir beschlos-
sen und beschllessen Wir, wie folgt:
I.
Statt des durch das Hof Uniforms-Re-
gulativ vom 18. Juli 18o7 den Hof-Kapell-
meistern, dem Hofmusik-Direktor und dem Kon-
zerrmeister, dann den wirklichen Hofmusikern
mie dem übrigen Hofpersonale der VI. Rang-
blasse vorgeschriebenen, nach der ganzen Länge
gestickten Staakskleides, soll in Zukunft die
Gallakleidung Unserer Hofinusik aus einem
dunkelblauen, nur auf dem scharlachrothen
stehenden Kragen und dergleichen Aermelauf-
schlägen, dann auf den Taschenklappen in Gold
gestickten Rocke, nach dem dort angeordneten
Schnine bestehen.
II.
Die Sttckerei bleibt dieselbe, wie jene
nach den jenem Rägularlve angefügten Zeich-
nungen Zifer 6. und respektive Ziser 7. für