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Koͤniglich-Baierisches
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Regierungsblatt.
AXIVI. Stück. München, Samstag den -. April 1814.
Allgemeine Verordnung.
(Die Ansässigmachung der Juden auf den Vieh-
handel betreffend.)
Wir Maximilian Josepxh,
bon Gottes Gnaden König von Baiern.
Wi haben auf die Anfrage:
ob den juͤdischen Glaubensgenossen die
Ansaͤssigmachung auf den Viehhandel
zu gestatten sey?
nach Vernehmung der betreffenden General=
Kreis-Kommissariate, und mit Rücksicht
auf die Intenzion Unsers Edikts vom 10.
Juni vorigen Jahres, beschlossen, und ver-
ordnen hiemit, daß der Viehhandel allein,
ohne den die Nahrung einer angehenden Ju-
den-Familie sichernden Besiz elner Realität
oder eines sonstigen ordentlichen Gewerbes,
niemals als ein hinreichender Titel zur An-
sässigmachung angesehen werden soll.
München den 27. März 1814.
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf kdniglichen allerhdchsten Befehl
der General-Sekretär
F. v. Kobell.
Bekanntmachungen.
(Die Einführung der definitiven Besteuerung im
Isarkreise betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden Kömg von Baiern.
Da nach dem Berichte Unserir unmit,
telbaren Steuer-Kataster-Kommission vom
9. v. M. in den Landgerichten Ebersb erg,
Weilheim, Wolfratshausen, Moocs-
burg, Kandsberg und Pfaffenho-
sen, die Vorarbeiten zur Einführung der
definitiven Besteuerung so weit gedtehen sind,
daß diese Besteuerung bereits für das lau-
sende Etatsjahr eintreten kann, so wollen
Wir, daß in den genannten Landgerichts-
Bezirken die dießjährige Steuer nach den
definitiven Steuer-Katastern mit § Simolen
unter eben denselben Modalmäten erhoben
werde, welche bereits früher in den Land-
gerichten München, Dachau, Frei-
sing und Starnerg in Anwendung ge-
kommen sind, wonach Unsere SteuerTKa-
taster; Kommisston benehmlich mit der Fi-
nanz-Direkzion des Jsarkreises das Er-
soderliche zu verfügen, und für ungesäumte
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