Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1814. (9)

869 
a) der Tauf und Zuname, Stand und 
Wohnort des Reklamanten; 
dwdie Benennung der Bestzung, über welche 
reklamirt werden will, und die Zifer, 
unter welcher ste im Steuer Kataster vor- 
kommt; wenn die Besizung keine eigene 
Benennung haben sollte, so muß sie we- 
nigstens durch so bestimmte Merkmale be- 
jeichnet werden, daß sie hienach an Ort 
und Seelle leicht aufgefunden, oder doch 
erfcagt werden kann; 
e) die Grösse des dermaligen Seeuer Sim- 
plums dieser Bestzung, und die hienach 
berechneten fünf Simpla; 
d) die hiefür im lezten Jahre vor dem Ein- 
tritte des allgemeinen Steuerprovisorlums 
entrichteten ordentlichen Steuern und An- 
lagen, Schuldeneilgungs-Steuern und 
Konkurrenzen zu besondern Staatszwe- 
cken, in so weit Reklamant dieses anzu- 
geben im Stande ist; 
Wec#) die Aeusserung um den wierielten Theil 
das Stener-Simrlum der feraglichen 
Bezung nach dum D# fürhalten des Re- 
klamanten vermindert werden sollte, um 
das richtige Verhäáltuiß zu erreichen; 
f) die Anführung mehrerer ähnlicher, in 
demselben, oder einem unmirtelbar an- 
grenzenden Steuer-Distrikte des näm- 
lichen Amtsbezirkes gelegener Besizungen, 
deren Besteuerung, nach dem Dafürhal- 
ten des Reklamanten mit der seinigen im 
Mißverhältnisse stehen soll. 
Die unter b und c gefederten Angaben 
können aus den neuern, die unter dgefoderten 
4—. 
870 
aus den aͤltern Steuer-Quittungs-Buͤchern 
ersehen werden. Die unter k erwähnte Ver- 
gleichung mit der Besteuerung anderer ähn- 
licher Besizungen wird zwar nicht als uner- 
läßliche Bedingniß einer Reklamazion vor- 
ausgesezt; die Unterlassung solcher Verglei- 
chungen kann aber für den Reklamanten die 
nachtheilige Folge haben, daß seine Rekla- 
mazlon von der Informazions= Instanz als 
nicht hinreichend begründer erklärt werden 
muß, weil die Besizungen, welche diese selbst 
zur Vergleichung ausgewählt hat, kem Miß- 
verhälrniß mit der Besienerung des Rekla- 
manten zu erkennen gaben. 
I. 9. Zur grösseren Deutlichkeit möge 
solgendes Beispiel einer mümlichen oder 
schriftlichen Reklamazion dienen: 
Peter Duschel, Bauer zu Harbach be- 
schwert sich über die neue Besteuerung seines 
Bauernhofes, genanut zum Maierbauern, im 
Steuer-Distrikte Pandorf, Kataster No. 108. 
Das dermalige Steuer= Simplum hievon 
betrégt 10 fl., also die ausgeschriebenen fünf 
Smpla · . .80si.-—kr. 
Im Jahre 1812 war hiefür zu bezahlen 
5 Landsteuern 45 fl. — kr. 
die Hofanlagen „ 11 36 „ 
Schuldentilgungs-Steuer 
Konkurrenzen und zwar zum Si- 
— 4 — 1— 
cherheits--Kordon . 2" 97 
für Vaganten-Transporte – 4 
zur Schuzpocken-Anstalt — ' 10 
  
für die landärztlichen Schulen — 377 
für das Regierungsblatt. — 20 
Zusammen: bo fl. 48 kr. 
(65 . )
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.