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a) der Tauf und Zuname, Stand und
Wohnort des Reklamanten;
dwdie Benennung der Bestzung, über welche
reklamirt werden will, und die Zifer,
unter welcher ste im Steuer Kataster vor-
kommt; wenn die Besizung keine eigene
Benennung haben sollte, so muß sie we-
nigstens durch so bestimmte Merkmale be-
jeichnet werden, daß sie hienach an Ort
und Seelle leicht aufgefunden, oder doch
erfcagt werden kann;
e) die Grösse des dermaligen Seeuer Sim-
plums dieser Bestzung, und die hienach
berechneten fünf Simpla;
d) die hiefür im lezten Jahre vor dem Ein-
tritte des allgemeinen Steuerprovisorlums
entrichteten ordentlichen Steuern und An-
lagen, Schuldeneilgungs-Steuern und
Konkurrenzen zu besondern Staatszwe-
cken, in so weit Reklamant dieses anzu-
geben im Stande ist;
Wec#) die Aeusserung um den wierielten Theil
das Stener-Simrlum der feraglichen
Bezung nach dum D# fürhalten des Re-
klamanten vermindert werden sollte, um
das richtige Verhäáltuiß zu erreichen;
f) die Anführung mehrerer ähnlicher, in
demselben, oder einem unmirtelbar an-
grenzenden Steuer-Distrikte des näm-
lichen Amtsbezirkes gelegener Besizungen,
deren Besteuerung, nach dem Dafürhal-
ten des Reklamanten mit der seinigen im
Mißverhältnisse stehen soll.
Die unter b und c gefederten Angaben
können aus den neuern, die unter dgefoderten
4—.
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aus den aͤltern Steuer-Quittungs-Buͤchern
ersehen werden. Die unter k erwähnte Ver-
gleichung mit der Besteuerung anderer ähn-
licher Besizungen wird zwar nicht als uner-
läßliche Bedingniß einer Reklamazion vor-
ausgesezt; die Unterlassung solcher Verglei-
chungen kann aber für den Reklamanten die
nachtheilige Folge haben, daß seine Rekla-
mazlon von der Informazions= Instanz als
nicht hinreichend begründer erklärt werden
muß, weil die Besizungen, welche diese selbst
zur Vergleichung ausgewählt hat, kem Miß-
verhälrniß mit der Besienerung des Rekla-
manten zu erkennen gaben.
I. 9. Zur grösseren Deutlichkeit möge
solgendes Beispiel einer mümlichen oder
schriftlichen Reklamazion dienen:
Peter Duschel, Bauer zu Harbach be-
schwert sich über die neue Besteuerung seines
Bauernhofes, genanut zum Maierbauern, im
Steuer-Distrikte Pandorf, Kataster No. 108.
Das dermalige Steuer= Simplum hievon
betrégt 10 fl., also die ausgeschriebenen fünf
Smpla · . .80si.-—kr.
Im Jahre 1812 war hiefür zu bezahlen
5 Landsteuern 45 fl. — kr.
die Hofanlagen „ 11 36 „
Schuldentilgungs-Steuer
Konkurrenzen und zwar zum Si-
— 4 — 1—
cherheits--Kordon . 2" 97
für Vaganten-Transporte – 4
zur Schuzpocken-Anstalt — ' 10
für die landärztlichen Schulen — 377
für das Regierungsblatt. — 20
Zusammen: bo fl. 48 kr.
(65 . )