Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1814. (9)

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dotirte Predigerstelle in der Regel nur mit 
vorschriftsmaͤssig gepruͤften Priestern nach 
ihrer speziel nachgewiesenen Qualifikazion 
zum Predigeramte besezt werden soll, so haben 
Seine koͤnigliche Majestaͤt einen wiederholten 
Prediger-Prüfungs-Konkurs für den Main- 
und Rezarkreis nach den allgemeinen Be- 
stimmungen vom 260. März 1812 (Reggsbl. 
St. XAXI.) durch ein allerhöchstes Reskripe 
vom 236. vorigen Monats anzuordnen ge- 
ruht. 
Zufolge dieser allerhoͤchsten Bestimmung 
wird diese Pruͤfung in der Stadt Bamberg 
gehalten werden, und am 13. Juli l. J. ihren 
— 
1058 
Anfang nehmen. Die in dem Main- und 
Rezatkreise befindlichen Kandidaten haben an 
diesem Tage bei der Prüfungs-Kommission 
zu erscheinen, sich aber vorher nach der Be- 
stimmung des C. s. der erwähnten Verordnung 
über die Vorbedingungen der Zulassung zu 
dieser Prüfung auszuweisen, und die Zeug- 
nisse vierzehn Tage vor der Prüfung bet 
der unrerzeichneten Stelle einzureichen. 
Baireuch den 2. Mai 1814. 
Königliches General= Kommissa= 
riat des Mainkreises. 
Graf von Thürheim. 
Friedmann. 
  
B e i t 
r aͤge 
zur 
allgemeinen Landes-Bewaffnung. 
Fortsezung des 
  
Verzeichnisses 
der eingegangenen patriotischen Beiträge im Ifarkreise. 
(Siche II. XI. XII. XXIII. XXIV. XXX. und XXXVI. Stück Seite roos.) 
  
Von dem Handelsmann. Niggl in Tälz 
ein Stück Tuch und ein Stück Leinwand. 
Durch die k. Polizeidirekzion München. 
Von der Geistlichkeit der St. 
Deters Dfarrei daselbst 78 fl. — kr. 
Von einem Geistlichen dieser 
Pfarrei 
ein Paar silberne Sporen, mit der Bestimmung, 
daß dieselben demjenigen Unteroffizlere von dem 
Husaren: Regimente übergeben werden mochten, 
der sich zuerst rühmlich vor dem Feinde auszeichnet. 
Von einem Bürger in München, 
der seinen Namennicht genannt 
wissen will r * * 4 * 
Vom Hoszahnarste Heinemann, 
(5) 
50 ft. — kr.
	        
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