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dotirte Predigerstelle in der Regel nur mit
vorschriftsmaͤssig gepruͤften Priestern nach
ihrer speziel nachgewiesenen Qualifikazion
zum Predigeramte besezt werden soll, so haben
Seine koͤnigliche Majestaͤt einen wiederholten
Prediger-Prüfungs-Konkurs für den Main-
und Rezarkreis nach den allgemeinen Be-
stimmungen vom 260. März 1812 (Reggsbl.
St. XAXI.) durch ein allerhöchstes Reskripe
vom 236. vorigen Monats anzuordnen ge-
ruht.
Zufolge dieser allerhoͤchsten Bestimmung
wird diese Pruͤfung in der Stadt Bamberg
gehalten werden, und am 13. Juli l. J. ihren
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Anfang nehmen. Die in dem Main- und
Rezatkreise befindlichen Kandidaten haben an
diesem Tage bei der Prüfungs-Kommission
zu erscheinen, sich aber vorher nach der Be-
stimmung des C. s. der erwähnten Verordnung
über die Vorbedingungen der Zulassung zu
dieser Prüfung auszuweisen, und die Zeug-
nisse vierzehn Tage vor der Prüfung bet
der unrerzeichneten Stelle einzureichen.
Baireuch den 2. Mai 1814.
Königliches General= Kommissa=
riat des Mainkreises.
Graf von Thürheim.
Friedmann.
B e i t
r aͤge
zur
allgemeinen Landes-Bewaffnung.
Fortsezung des
Verzeichnisses
der eingegangenen patriotischen Beiträge im Ifarkreise.
(Siche II. XI. XII. XXIII. XXIV. XXX. und XXXVI. Stück Seite roos.)
Von dem Handelsmann. Niggl in Tälz
ein Stück Tuch und ein Stück Leinwand.
Durch die k. Polizeidirekzion München.
Von der Geistlichkeit der St.
Deters Dfarrei daselbst 78 fl. — kr.
Von einem Geistlichen dieser
Pfarrei
ein Paar silberne Sporen, mit der Bestimmung,
daß dieselben demjenigen Unteroffizlere von dem
Husaren: Regimente übergeben werden mochten,
der sich zuerst rühmlich vor dem Feinde auszeichnet.
Von einem Bürger in München,
der seinen Namennicht genannt
wissen will r * * 4 *
Vom Hoszahnarste Heinemann,
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50 ft. — kr.