Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1814. (9)

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Kognizion der erkennenden Gerichte gänzlich 
zu entziehen. Auch hat das Stratgesez- 
buch diese Befugniß den Untersuchungsge- 
richten hinsichtlich der Vergehen nirgendswo 
eingerdumr, es kommt also dem Artikel 482. 
zufolge, auch bei Vergehen alles dasjenige 
zur Anwendung, was Wir hinsichtlich der 
Verbrechen verordnet haben. 
Hiernach ist sich zu achten. 
den 11. Mai 1814. 
Mar Joseph. 
Graf Reigersberg. 
Auf kbniglichen allerhbchsten Befehl 
der General= Sekretä#r 
von Nemmer. 
München 
  
Bekanntmachungen. 
Die oberste Leitung der Geschäfte bei den Mini- 
sterien der auswärtigen Angelegenheiten des 
Innern, der Finanzen und der Justiz während 
der Abwesenheit Seiner Majestät des Kdalgs.) 
Seine Majestät der König haben durch 
Handschreiben vom 9. dieses den königlichen 
geheimen Staats= und Konferenz= Minister 
Grasen von Montgelas, so wie dem k5 
niglichen geheimen Staats= und Konferenz- 
Minister Grafen von Reigersberg er- 
mächtiget, Erstern alle Gegenstände der Mi- 
nisterien der auswärtigen Angelegenheiten, 
des Innern und der Finanzen, Leziern des 
Ministeriums der Justix, welche sonst Aller- 
höchstihre Genehmigung und Unterschrift er- 
halten, während Ihrer kurzen Abwesenheie 
„aus Allerhöchstihrer Spezial-Vollmacht“ zu 
unterzeichnen. 
— 
1984 
Dieß wird auf allerhöchsten Befehl durch 
das Regierungsblate zur allgemeinen Kennt- 
niß gebracht. 
München den 17. Mai 1874. 
  
Herrschafes= und Ortsgerichte. 
Seine königliche Majsestät geruhten auf 
den Antrag der einschlädgigen General: Kreis, 
Kommissarlare die Bildung folgender Herr- 
schafts= und Ortsgerichte. 
Im Mainkreise: 
(Ortsgericht Mezenhof. ) 
Freiherr von Frsnau erhöält zu Me- 
zenhof im Landgerichte Eschenbach auf fol- 
gende Weise ein Ortsgericht. 
Dasselbe wird die Orte Mezenhof, 
Kumpf, Frohnlohe, Haselmühle, 
Mezenmühle, Mittelmöhle, NRo- 
thenlohe, Plechmühle, Schlatter= 
mühle, Treienre uth und Dauns 
mühle mit §a Familien begreifen. 
München den 26. April 1814. 
Im Regenkreise: 
(Ortsgerlcht Wildenberg. ) 
Der königliche Major und Bataillons" 
Kommandane des freiwilligen Jäger-Korps 
des Regenkreises, Lindhamer, bildet 
auf seinem bisherigen Patrimomalgerichte 
Wildenberg auf folgende Weise ein ge- 
schlossenes und purifizirtes Ortsgericht. — 
Dasselbe wird die Dörfer Wildenberg 
und Birwang, den Weiler Willersdorf 
und den Einzelhof Irlach mir 77 Familien 
im Landgerichte Pfaffenberg begreifen. 
München den 27. April 1814.
	        
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