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Kognizion der erkennenden Gerichte gänzlich
zu entziehen. Auch hat das Stratgesez-
buch diese Befugniß den Untersuchungsge-
richten hinsichtlich der Vergehen nirgendswo
eingerdumr, es kommt also dem Artikel 482.
zufolge, auch bei Vergehen alles dasjenige
zur Anwendung, was Wir hinsichtlich der
Verbrechen verordnet haben.
Hiernach ist sich zu achten.
den 11. Mai 1814.
Mar Joseph.
Graf Reigersberg.
Auf kbniglichen allerhbchsten Befehl
der General= Sekretä#r
von Nemmer.
München
Bekanntmachungen.
Die oberste Leitung der Geschäfte bei den Mini-
sterien der auswärtigen Angelegenheiten des
Innern, der Finanzen und der Justiz während
der Abwesenheit Seiner Majestät des Kdalgs.)
Seine Majestät der König haben durch
Handschreiben vom 9. dieses den königlichen
geheimen Staats= und Konferenz= Minister
Grasen von Montgelas, so wie dem k5
niglichen geheimen Staats= und Konferenz-
Minister Grafen von Reigersberg er-
mächtiget, Erstern alle Gegenstände der Mi-
nisterien der auswärtigen Angelegenheiten,
des Innern und der Finanzen, Leziern des
Ministeriums der Justix, welche sonst Aller-
höchstihre Genehmigung und Unterschrift er-
halten, während Ihrer kurzen Abwesenheie
„aus Allerhöchstihrer Spezial-Vollmacht“ zu
unterzeichnen.
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Dieß wird auf allerhöchsten Befehl durch
das Regierungsblate zur allgemeinen Kennt-
niß gebracht.
München den 17. Mai 1874.
Herrschafes= und Ortsgerichte.
Seine königliche Majsestät geruhten auf
den Antrag der einschlädgigen General: Kreis,
Kommissarlare die Bildung folgender Herr-
schafts= und Ortsgerichte.
Im Mainkreise:
(Ortsgericht Mezenhof. )
Freiherr von Frsnau erhöält zu Me-
zenhof im Landgerichte Eschenbach auf fol-
gende Weise ein Ortsgericht.
Dasselbe wird die Orte Mezenhof,
Kumpf, Frohnlohe, Haselmühle,
Mezenmühle, Mittelmöhle, NRo-
thenlohe, Plechmühle, Schlatter=
mühle, Treienre uth und Dauns
mühle mit §a Familien begreifen.
München den 26. April 1814.
Im Regenkreise:
(Ortsgerlcht Wildenberg. )
Der königliche Major und Bataillons"
Kommandane des freiwilligen Jäger-Korps
des Regenkreises, Lindhamer, bildet
auf seinem bisherigen Patrimomalgerichte
Wildenberg auf folgende Weise ein ge-
schlossenes und purifizirtes Ortsgericht. —
Dasselbe wird die Dörfer Wildenberg
und Birwang, den Weiler Willersdorf
und den Einzelhof Irlach mir 77 Familien
im Landgerichte Pfaffenberg begreifen.
München den 27. April 1814.