1229
Koͤniglich--Baierisches
1240
Re gierungsblaeatt.
XIII. Stück. München, Samstag den 21. Mai 1812.
Bekanntmachungen.
(Den künftigen erweiterten Wirkungskreis der
Ober-Bergkommissariate in den Haupt-Berg-
distrikten betressend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wi haben Uns auf den Vortrag, den
Uns der Vorstand Unserer General: Berg-
werks-Administrazion hinsichtlich der bisher
in den drei Haupt: Beradistrikten etablirten
Ober-Bergkommissariate erstattet hat, bes
wogen gefunden, dem Wirkungskreise der
Ober, Bergkommissarien eine grössere Aus-
dehnung zu geben, und beschliessen daher.
wie folge:
1) Sämrliche Berg: und Hüttenämter
bleiben, wie bisher, in die drei Haupt-
Bergdistrikte getheilt, nur mit der alleinigen
Abänderung, daß das Bergamt Sonthofen,
welches bisher dem aten Haupt-Bergdistrikte,
und die Bergämter Bodenmais und Bergen,
welche dem Zten Haupt, Bergdistrikte einver-
leibt gewesen, künftig dem rten Haupt-Berg-
distrikte zugerheilt werden sollen.
) In sedem Haupe: Bergdistrikte be-
sorget das Ober-Bergkommissariat unter der
obersten Aufsicht der General, Bergwerks-
Administrazion die Leitung der technischen
und ökonomischen Verwaltungsgegenstände
bei den landesherrlichen Etablissements, die
obere Aufsicht auf die gewerkschaftlichen
Berg:= und Hüttenwerke, und die Berein-
nahmung der Berg= und Hüttengefälle und
des Bergzehents in dem Haupt. Bergdistrikte.
3) Jedes Ober-Bergkommissariat hat
seine eigene Registratur, seine Kasse, sein
Buchhaltungs= und Rechnungs, Bureau,
und seine Kanzlei.
4) Jedes Ober-Bergkommissariat erhäle
eine kollegiale Verfassung in der Art, daß
der Ober Bergkommissär mit den anwesenden
Inspelzions: Kommissarien, mit dem Buch-
halter, dem Kasster und dem Sekretär or-
dentliche Sizungen und deliberirende Vor-
träge zu halten verpflichtet ist. Zur Beur-
theilung des Geschäftögangeo hat das Ober-
(71 V )