Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1814. (9)

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chen Jemand uͤber ein zur Untersuchung ge- 
kommenes Verbrechen oder Vergehen öf- 
lich bekannt machen will, vorher dem in 
der Hauptsache zuständigen Appellazions= 
gerichte zur Prufung vorgelegt werden. 
S. 4. , 
Das Appellazionsgericht hat diesen Auf—- 
saz ungesäumt und sorgfältig zu prüfen, 
und das Geeignete nach vorstehenden Vor- 
schristen zu verfügen. Wird die effentliche 
Bekanntmachung ganz untersagt, oder eine 
Stelle derselten gestrichen, oder deren Ab- 
aänderung anbefohlen, so ist der Grund 
dieser Enrschließung beizufügen. Gegen 
eine solche Entschliehung kann bei dem 
Kriminal, oder Zivil= Strafgerichte zwei- 
ter Instanz Beschwerde geführt werden, 
welches hierüber, ohne die Hauptsache 
in ihrem Laufe zu hemmen, entscheidet. 
S. 5. 
Alle den gegenwärtigen Vorschriften zu 
wider herauekommenden Aufsäze sollen 
nicht nur sofort unterdrückt, sondern auch 
der Bekonntmachende nach der Größe der 
Uebertretung und Verschiedenheit der Füälle 
mit Gels:; oder Gefängnißstrafe, oder auch 
nach Umständen selbst mit Verlust der 
Praxis oder Dienstemlassung belegt wer- 
den, vorbehaltlich der härtern Strafen, 
welche dem Straf. Gesezbuche zufolge durch 
die öffentliche Bekanntmachung nach Ver- 
  
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schiedenheit der Umstinde verwickt seyn 
koͤnnen. 
München den 21. Juni 1814. 
Max Josepb. 
GrafReigersberg. 
Auf kbulglichen allerhdchsten Befehl 
der General-Sekretär 
v. Nemmer. 
  
Bekanntmachungen. 
(Die tabellarische Anzeige über die bei den 
Stadt-Wechsel= und Merkantilgerichten so- 
wohl im II. Semester des Jahres 1873, 
als im Verlaufe dieses ganzen Jabres in 
sireitigen Jivil-Rechts-Sachen geleisteten 
Arbeiten bekreffend.) 
Ministerium der Justiz. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Unter Buchstab A. wird hier die sum- 
marische Uebersicht der bei den Stadt- 
Wechsel: und Merkantilgerichten im zweiten 
Semester 1313, und weiter unter Buch- 
stab B. die summarische Uebersicht der voß 
genannten Behörden im Jahre 1373 in 
streirigen Ziril Rechts-Sachen geleisteten 
Arbeiten zur öffentlichen Kenneniß gebrache. 
München den 11. Junt 1314. 
Graf Reigersberg. 
Durch den Minister 
der General-Sekretär 
von Nemmer. 
 
	        
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