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chen Jemand uͤber ein zur Untersuchung ge-
kommenes Verbrechen oder Vergehen öf-
lich bekannt machen will, vorher dem in
der Hauptsache zuständigen Appellazions=
gerichte zur Prufung vorgelegt werden.
S. 4. ,
Das Appellazionsgericht hat diesen Auf—-
saz ungesäumt und sorgfältig zu prüfen,
und das Geeignete nach vorstehenden Vor-
schristen zu verfügen. Wird die effentliche
Bekanntmachung ganz untersagt, oder eine
Stelle derselten gestrichen, oder deren Ab-
aänderung anbefohlen, so ist der Grund
dieser Enrschließung beizufügen. Gegen
eine solche Entschliehung kann bei dem
Kriminal, oder Zivil= Strafgerichte zwei-
ter Instanz Beschwerde geführt werden,
welches hierüber, ohne die Hauptsache
in ihrem Laufe zu hemmen, entscheidet.
S. 5.
Alle den gegenwärtigen Vorschriften zu
wider herauekommenden Aufsäze sollen
nicht nur sofort unterdrückt, sondern auch
der Bekonntmachende nach der Größe der
Uebertretung und Verschiedenheit der Füälle
mit Gels:; oder Gefängnißstrafe, oder auch
nach Umständen selbst mit Verlust der
Praxis oder Dienstemlassung belegt wer-
den, vorbehaltlich der härtern Strafen,
welche dem Straf. Gesezbuche zufolge durch
die öffentliche Bekanntmachung nach Ver-
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schiedenheit der Umstinde verwickt seyn
koͤnnen.
München den 21. Juni 1814.
Max Josepb.
GrafReigersberg.
Auf kbulglichen allerhdchsten Befehl
der General-Sekretär
v. Nemmer.
Bekanntmachungen.
(Die tabellarische Anzeige über die bei den
Stadt-Wechsel= und Merkantilgerichten so-
wohl im II. Semester des Jahres 1873,
als im Verlaufe dieses ganzen Jabres in
sireitigen Jivil-Rechts-Sachen geleisteten
Arbeiten bekreffend.)
Ministerium der Justiz.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Unter Buchstab A. wird hier die sum-
marische Uebersicht der bei den Stadt-
Wechsel: und Merkantilgerichten im zweiten
Semester 1313, und weiter unter Buch-
stab B. die summarische Uebersicht der voß
genannten Behörden im Jahre 1373 in
streirigen Ziril Rechts-Sachen geleisteten
Arbeiten zur öffentlichen Kenneniß gebrache.
München den 11. Junt 1314.
Graf Reigersberg.
Durch den Minister
der General-Sekretär
von Nemmer.