Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1814. (9)

1360 
Königlich-Baierisches 
1370 
Re gierungsblattt. 
  
  
LI. Stück. München, Samstag den 23. Juli 1014. 
  
  
Die oberste Lettung der Geschäfte 
während der Abwesenheit Seiner 
Masestät des Königs. 
Bei den Ministerien der auswärtigen Angelegen- 
heiken, der Finanzen und des Innern. 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
D-. Wir demnüchst eine Reise in das Bad 
vorzunehmen gedenken, so ermächtigen Wir 
Unsern Staats= und Konferenz: Minister 
Grafen von Montgelas, gleichwie Wir 
es schon in mehreren ähnlichen Fällen, und 
noch kürzlich unrerm g. Mai l. J. gerhan 
haben, während Unserer Abwesenheit die 
Ausfertigung der Gegenstände des Ministe- 
riums der auswärtigen Angelegenheiten, der 
Finanzen und des Innern, die sonst un- 
mietelbar Unsere Genehmigung und Unter- 
schrift ersodern, „Aus Unserer Spe- 
ftal-Vollmacht“ zu unterzeichnen. 
München den 66. Juli 1814. 
Max Joseph. 
Bei dem Ministerium der Justig. 
Wir Maximilian Joseph, 
don Gottes Gnaden König von Baiern. 
Da Wir demncchst eine Reise in das Bad 
vorzunehmen gedenken, so ermächtigen Wir 
Unsern Staats= und Konferenzminister Gre- 
sen von Reigersberg, gleichwie Wir 
es schon in mehrern ähnlichen Fällen, und 
noch kürzlich unterm 9. Mai l. J. gethan 
haben, während Unserer Abwesenheit die 
Ausfertigung der Gegenstände des Justiz= 
Ministeriums, die sonst unmittelbar Unsere 
Genehmigung und Unterschrift erfodern, 
„Aus Unserer Spezial-Vollmacht“ 
zu unterzeichnen. 
Manchen den 16. Juli 1874. 
Mar Joseph. 
Bekanntmachungen. 
(Die Briespe#t-Taxen hinsichtlich des Großherzog= 
thumo Würzburg und Fürstenthums Aschaf- 
fenburg betreffend.) 
Nachdem Seine königliche Majestät ges 
sonnen, in dem an das Königreich gekom- 
menen Großherzogthume Würzburg und dem 
Fürstenthume Aschaffenburg alsbald die glet- 
chen Briefpost Taxen für das innere Post- 
porto zu Erleichterung des Korrespondenz- 
Verkehres einzuführen, so hat die General= 
Direkzion der königlichen Posten die Tarife 
für sämeliche königliche Post-Expedizionen 
hlenach zu fertigen, und vom #§. Juli an- 
gefangen in Vollzug sezen zu lassen. 
(36*) 
 
	        
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