Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1814. (9)

1433 
Regieru 
Koͤniglich-Baierisches 
r434 
ngsblatt. 
  
LV. Stuͤck. Muͤnchen, Samstag den 27. August 1814. 
  
Bekanntmachungen. 
(Die Interkalarfruͤchte von katholischen Pfarreien 
in paritaͤtischen Pfarrorten betreffend.) 
Wir Maximiltau Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Bajern. 
N.% Unserer Verordnung vom àu. April 
1807 (Reggsblatt Seite voz. ) sollen die 
Interkalarfrüchte ven erledigten katholischen 
Pfeünden den betteffenden Kirchen-Aerarien 
zugewendet werden. 
Da sich nun über die Auwendung dieser 
Vorschrift bei Pfarreien in paritätischen Or- 
ken, wo das Kirchenvermögen für die katho- 
lischen und proteslantischen Glanbensgenos- 
senschaften gemeinschaftlich ist, aus dem Ge- 
sichrspunkte, daß nach den bestehenden Ver- 
ordnungen die Interkalareinkünfte erledigter 
protestantischer geistlicher Pfründen der allge- 
meinen Unterstüzungsanstalt für protestanti- 
sche Geistliche zusliessen, Anstände ergeben 
haben; so haben Wir in Erwägung der 
Verschiedenheit der Bestimmungen rücksicht- 
lich des Verwendungszweckes der Interka- 
larfrüchte nach dem Unterschiede der Kon, 
fessionen beschlossen, daß die Interkalarfrüchte 
von katholischen Pfarreien paritätischer Kir- 
chen als die Mittel zur Bildung eines beson- 
dern katholischen Lokal; Kirchenvermögens 
behandelt, und sofort nicht den paritätischen 
Pfarrkirchen zugewendet, sondern zu dem 
Ende in eine eigene Kasse gesammelt, und 
verrechnet werden sollen, damit aus solchen 
den besondern Zwecken des katholischen Kul- 
tus, so weit diese durch das gemeinschaftliche 
paritätische Kirchenvermögen nicht gedecke 
werden können, nachgeholfen werde. 
Diese Bestimmungen lassen Wir durch 
das Regierungsblatt zur einschlägigen Nach- 
achtung der betreffenden Behörden bekannt 
machen. » 
Muͤnchen den 17. August 1814. 
Aus Seiner Majestät des Koͤnigs 
Speztal-Vollmacht. 
Graf von Moncgelas. 
Auf kbniglichen allerhdchsten Befehl 
der General-Sekretär 
F. von Kobell. 
  
(Konkurs für die Aufnahme in die Zentral-Be- 
tetinärschule.) 6 
Der Konkurs für die Aufnahme in die 
königliche Zentral-Vererinérschule hatdieses 
Jahr am 20. Okkober statt, und. uimme F 
nen Aufang früh um acht Uhr. 
Diejenigen, welche diese Aufnahme wün, 
schen, haben sich daher mit den, in dem or- 
ganischen Edikte über das Veterinaͤrwesen 
(Gufölan 1810 Stuͤck VIII. S. 16, 17 
*)0
	        
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