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ten Betrag von 5751 fl. Kol kr. mit dem
Anhange, daß diese Summe von den zu den
Kriegskosten nicht angezogenen einzelnen Ge-
meindegliedern und den auswärtigen Grund-
stück-Besizern zur Gleichstellung der Uebri-
gen nach dem Verhältnisse der Porzions=
Anlage erhoben, und den betreffeuden Indi-
viduen zugetheilt werde.
München den 26. Oktober 1814.
(In einigen Gemeinden des Landgerichts Schär=
ding im Unter-Donaukreise.)
Nach dem Antrage des königlichen General-
Kommissariats und der Finanz= Direkzion
des Unter-Donankreises vom 29. Juli l. J.
bewilligen Seine königliche Majestät, daß
die Kriegsfoderungen einiger erarmten Bür,
ger in Schärding von den Jahren 1800 —
1806, welche von Superrevisions wegen
auf den Betrag von 3210 fl. 33 kr. 2 pf.
richtig gestelle worden sind, durch eine Um-
lage auf die ehemaligen Leitungs" Gemein-
den des Landgerichts Schärding berich-
tiget werden, wozu die Unterthanen nach
dem farirten Grund, Und Gewerbs-Ertrag
mie Jos kr. vom Hundert, sohin
1.) das ehemalige Landgericht
Scharding mit .300 fl. 36 kr. 3 pf.
2.) das ehemalige Kastenamt
Scháärding 388 26 3
3.) der Stadt = Magistrat
Schärding 7535 7 3
C) das ehemalige Kommissa-
riat Suben. 743 33—.
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5.) das ehemalige Kommissa-
riat Reichersberg 27= 41
b.) das ehemalige Kommissa-
riat Biechtenstein 199= 12—.=
7.) das ehemalige Kommissa-
riat St. Martin 477 18 7 3
3221 fl. z4kr. — pf.
angezogen, der Ueberschuß von 2 fl. to kr.
2 pf. aber der Kreisperäquazions-Kasse
verrechnet werden sollen.
München den 26. Oktober 1814.
—
(Im Landgerichte Miesbach im Isarkreise.)
Der von dem königlichen General-Kom-
missariate und der Finanz: Direkgien des Isar-
kreises in ihrem Berichte vom 17. vorigen
Monats zur Entschädigung einiger Unter-
thanen des königlichen Landgerichts Miest-
bach für ihre im Jahre 1800 in Vorspanns-=
diensten im Innthale verlorne Vorspann ge-
machte Antrag, vermög welchen denselben
an ihrer auf 400 fl. berechneten Schadens-
Summe eine gleichmäßig zu vertheilende
Vergütung von 2316 fl. 36 kr. zu Theil
werden, und solcher Betrag nach dem an-
genommenen Maßstabe von 3 Krenzern von
sedem Steuer-Gulden auf die Unterthanen
des Landgerichts Miesbach umgelegt wer-
den soll, erhält die allerhöchste Genehmigung.
München den 24. Oktober 1814.
(In der Gemeinde des Patrimonialgerlchts
Frankenberg im Salzachlreise.)
Seine königliche Mazjest## bewilligen in
Erwägung der angeführten Moliven des
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