Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1814. (9)

1705 
ten Betrag von 5751 fl. Kol kr. mit dem 
Anhange, daß diese Summe von den zu den 
Kriegskosten nicht angezogenen einzelnen Ge- 
meindegliedern und den auswärtigen Grund- 
stück-Besizern zur Gleichstellung der Uebri- 
gen nach dem Verhältnisse der Porzions= 
Anlage erhoben, und den betreffeuden Indi- 
viduen zugetheilt werde. 
München den 26. Oktober 1814. 
(In einigen Gemeinden des Landgerichts Schär= 
ding im Unter-Donaukreise.) 
Nach dem Antrage des königlichen General- 
Kommissariats und der Finanz= Direkzion 
des Unter-Donankreises vom 29. Juli l. J. 
bewilligen Seine königliche Majestät, daß 
die Kriegsfoderungen einiger erarmten Bür, 
ger in Schärding von den Jahren 1800 — 
1806, welche von Superrevisions wegen 
auf den Betrag von 3210 fl. 33 kr. 2 pf. 
richtig gestelle worden sind, durch eine Um- 
lage auf die ehemaligen Leitungs" Gemein- 
den des Landgerichts Schärding berich- 
tiget werden, wozu die Unterthanen nach 
dem farirten Grund, Und Gewerbs-Ertrag 
mie Jos kr. vom Hundert, sohin 
1.) das ehemalige Landgericht 
Scharding mit .300 fl. 36 kr. 3 pf. 
2.) das ehemalige Kastenamt 
Scháärding 388 26 3 
3.) der Stadt = Magistrat 
Schärding 7535 7 3 
C) das ehemalige Kommissa- 
riat Suben. 743 33—. 
170 
5.) das ehemalige Kommissa- 
riat Reichersberg 27= 41 
b.) das ehemalige Kommissa- 
riat Biechtenstein 199= 12—.= 
7.) das ehemalige Kommissa- 
riat St. Martin 477 18 7 3 
3221 fl. z4kr. — pf. 
angezogen, der Ueberschuß von 2 fl. to kr. 
2 pf. aber der Kreisperäquazions-Kasse 
verrechnet werden sollen. 
München den 26. Oktober 1814. 
— 
(Im Landgerichte Miesbach im Isarkreise.) 
Der von dem königlichen General-Kom- 
missariate und der Finanz: Direkgien des Isar- 
kreises in ihrem Berichte vom 17. vorigen 
Monats zur Entschädigung einiger Unter- 
thanen des königlichen Landgerichts Miest- 
bach für ihre im Jahre 1800 in Vorspanns-= 
diensten im Innthale verlorne Vorspann ge- 
machte Antrag, vermög welchen denselben 
an ihrer auf 400 fl. berechneten Schadens- 
Summe eine gleichmäßig zu vertheilende 
Vergütung von 2316 fl. 36 kr. zu Theil 
werden, und solcher Betrag nach dem an- 
genommenen Maßstabe von 3 Krenzern von 
sedem Steuer-Gulden auf die Unterthanen 
des Landgerichts Miesbach umgelegt wer- 
den soll, erhält die allerhöchste Genehmigung. 
München den 24. Oktober 1814. 
(In der Gemeinde des Patrimonialgerlchts 
Frankenberg im Salzachlreise.) 
Seine königliche Mazjest## bewilligen in 
Erwägung der angeführten Moliven des 
(107)
	        
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