1801
von 3 — 4, und Samstags von 2 — 3
Uhr.
Damie sind mündliche und schriftliche, das
ganze Jahr hindurch fortlaufende praktische
Uebungen verbunden.
0) Katechetik.
Professor Kündinger, nach geendig:
ter Theorie der geistlichen Beredsamkeit, über
däl. J. S9chmidt methodus catechi-
zundi, Freitags von 3 — 4, und Sam-
stags von 2 — 3 Uhr; nebst — das ganze
Jahr fortlaufenden — praktischen Uebungen.
10) Uebungen in schriftlichen Aussäzen aus al-
len Fächern der Theologie veranstaltet und
leitet derselbe.
11) Kirchenrecht.
Professor Leiniker, nach Schenkl,
táglich von 11.— 12 Uhr.
12) Pastoraltheologie.
Professor Lôwenheim, nach Schenkl,
Freitags von 4— 5 Uhr, mit praktischen
Uebungen in der Liturgie.
B. Rechtswissenschaft.
1) Juristische Encyklopädie und Methodologie.
Professor Rudhardt, unter Benuzung
seiner (b. Stahel 181 hierüber erschienenen)
Schrift, wöchentlich dreimal in beliebigen
Stunden.
2) Naturrecht.
Professor Mebger, nach Bauers
Lehrbuche, wöchentlich dreimal, in noch zu
wählenden Stunden.
3) Die gesammte Fechtsgeschichte.
Professor Rudhardt, nach eigenen
Hesten, täglich von h — 10 Uhr.
1802
4) Institutionen des römischen Rechts.
Professor Kleinschrod, nach dem
Höpfnerischen Heincc, täglich von 11
— 12 Uhr.
5) Pandekten.
" Professor Schmidtleltn, nach dem
Schneidtischen Hellfeld, mit Modi-
fikazion durch eigenen mitzutheilenden Plan,
von 8 — U0, und von 3 — 4 Uhr.
6) Juristische Exegese.
Professor Rudhardt erklärt Ulpian's
Fragmente, nach Hugo's Ausgabe, wöchent-
lich zweimal in beliebigen Stunden.
7) Teutsches Privatrecht, mit Einschluß des Han-
dels= und Wechselrechts, des Kameralprivat=
und des fränkischen Rechts.
Professor Metger, nach Krüll, in
beliebigen Stunden.
8) Vaterisches Zivilrecht.
Professor Metzger, in zu wählenden
Stunden.
9) Kriminalrecht und Kriminalprozeß.
Prxofessor Kleinschrod, nach dem
Serafgesezbuche für das Königreich e
täglich von 3 — 4 Uhr.
10) Lehenrecht.
Professor Behr, nach Böhmer, mie
Rückscht auf das königl. baierische Lehens-
Edike, von 2 — 3 Uhr.
11) Posstives Staaterecht.
Drofessor Behr, Darstellung und Kri-
tik der früheren öffentlichen Rechtsverhält-
nisse in Teutschland, in noch zu bestimmen-
den Stunden.
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